Der nun zur Begutachtung vorliegende Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein soll – mehr dazu in UVP-Gesetzesnovelle geht in Begutachtung (news.ORF.at).
Lackner verwies auf Fachprogramm
Die Zustimmung ist vor allem bei der geplanten verpflichteten Energieraumplanung groß, zumal man eine solche schon 2019 umgesetzt habe und sich als Vorreiter unter den Bundesländern im Windkraftausbau sieht, so Umweltlandesrätin Ursula Lackner.
„Tatsache ist ja, dass wir uns in der Steiermark durch diese Novelle nicht unter Druck gesetzt fühlen. Weil die Steiermark ein Fachprogramm Wind vorzuweisen hat. Das ist gleichzusetzen mit Energieraumplanung, die jetzt in der Novelle angesprochen wird. Wir nehmen seit einigen Jahren einfach bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Und wir definieren mit diesem Fachprogramm Wind ja schon klar, wo wir eine Windkraftanlage bauen wollen und wo aber auch nicht“, sagte Lackner.
Doppelgleisigkeiten sollen verringert werden
Positiv beurteilt wird von Lackner auch der Abbau von Doppelgleisigkeiten durch die UVP-Novelle. So soll etwa das Landschaftsbild im UVP-Verfahren nicht nochmals geprüft werden, wenn es in der Festlegung der entsprechenden Zonen bereits eine Prüfung gab. Trotzdem müsse man die Novelle erst begutachten, so Lackner: „Aber ich gehe jetzt einmal davon aus, dass die von der Ministerin vorgeschlagenen Änderungen in dieser UVP-Gesetzesnovelle gut durchdacht sind, und dass sie hoffentlich – das ist meine Erwartungshaltung – an einigen Stellen Erleichterungen in den Verfahren bringen.“
Ab nun läuft die achtwöchige Begutachtungsfrist; danach soll der finale Regierungsvorschlag erarbeitet werden, der im Herbst im Parlament beschlossen werden soll.