FFP2-Maske
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Coronavirus

Aus für Quarantänepflicht – ein Überblick

Mit dem 1. August ist die Quarantänepflicht bei Infektionen mit dem Coronavirus – vorerst – Geschichte: Positiv Getestete dürfen ihr Haus oder ihre Wohnung also wieder verlassen – mit einigen Einschränkungen. Ein Überblick.

Bei einem positiven Antigen- oder PCR-Test gibt es sogenannte Verkehrsbeschränkungen zu beachten: Man muss etwa eine FFP2-Maske tragen, wenn weniger als zwei Meter Abstand zu anderen Menschen möglich sind oder man in Innenräumen zusammenkommt. Darüber hinaus gibt es Betretungsverbote in Kindergärten, Pflegeheimen oder Spitälern. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind davon jedoch ausgenommen.

KAGes: Keine Arbeit am Menschen für CoV-Positive

Müssen Patienten und Patientinnen also ab Montag befürchten, dass sie von infiziertem Personal behandelt werden könnten? Aus der KAGes heißt es zu diesem Thema, dass positiv Getestete grundsätzlich nicht am Menschen arbeiten dürfen. Darüber hinaus gilt hier weiterhin die 3G-Regel.

CoV-Regelung ab 1. August
Grafik: APA/ORF.at

Wie die Verbote und Beschränkungen – etwa die Betretungsverbote in den Spitälern – kontrolliert werden, ist unterdessen noch offen, wie der Vizepräsident der Ärztekammer, Harald Mayer, im Ö1-Morgenjournal auch kritisiert. Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte bei der Vorstellung der Maßnahmen grundsätzlich: „Wer krank ist, bleibt zuhause.“ Man setze – etwa nach schwedischem Vorbild – auf Eigenverantwortung. Doch die nötige Eigenverantwortung haben die Österreicherinnen und Österreicher nicht – zumindest, wenn es nach dem Vizepräsidenten der Ärztekammer geht.

Noch keine fixen Strafen

Die Beschränkungen dauern zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich freitesten. Laut dem Gesundheitsminister will man „nicht flächendeckend Polizisten aufstellen“ – wenn diese aber doch einmal Verstöße bemerken, ist laut Verordnung „von Maßnahmen abzusehen“, wenn der – Zitat – „gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann“. Das heißt also zum Beispiel: Maske auf oder Abstand halten.