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„Aprilscherz“ mit Spielzeugpistole: Einweisung

Jener Mann, der am 1. April in Graz Passanten mit einer täuschend echten Spielzeugpistole bedroht hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Am Donnerstag wurde der Fall verhandelt.

Am 1. April soll der Angeklagte durch die Grazer Innenstadt gelaufen sein – laut Staatsanwaltschaft – mit einer Schreckschuss-Pistole in der Hand. Der Verteidiger stellte das beim Prozess am Donnerstag in Abrede – es habe sich um eine Softgun gehandelt; ein Spielzeug, das keinen Knall produziere. Der Mann soll in einer Trafik nach Zigaretten gefragt und die Pistole an den Körper der Trafikanten gehalten haben, dann in der Innenstadt auch einem Passanten an den Kopf.

„Schauspiel nach hinten losgegangen“

Vor Gericht gab der Angeklagte zu, dass er mit der Pistole unterwegs war – das Ganze sollte aber ein Aprilscherz sein. Es sei jedoch ein großer Fehler gewesen: „Da ist ein Schauspiel nach hinten losgegangen.“

Der ehemalige Energetiker gab aber auch an, dass er niemanden bedroht habe: „Die Zeugen leiden unter einer angstbedingten Karmaübertragung“, hätten sich die Vorgänge nur eingebildet und „ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das gemacht habe. Kann mich aber nicht erinnern“; er sei unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol gestanden.

Einweisung auf unbestimmte Zeit

Zeugen bestätigten aber, dass der Angeklagte die Pistole an den Kopf von Menschen gehalten habe und auch gesagt haben soll, dass „heute noch viele Menschen sterben werden“. Laut seinem Anwalt soll er aber „Heute wird noch jemand umgebracht“ gesagt haben.

Die gerichtliche Sachverständige bescheinigte dem Grazer dann eine paranoid-schizophrene Erkrankung und empfahl eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dieser Ansicht folgte dann auch das Gericht und ordnete eine entsprechende Einweisung auf unbestimmte Zeit an.