Chronik

21-Jähriger fiel auf Anlagebetrüger herein

In Graz ermittelt die Polizei in einem Betrugsfall. Unbekannte Anlagebetrüger erleichterten dabei einen 21 Jahre alten Mann um mehrere tausend Euro, teilte die Polizei Freitagfrüh mit.

Das Betrugsopfer gab bei der Polizei an, auf einem Nachrichtendienst von einer unbekannten Person kontaktiert worden zu sein. Der 21-Jährige wurde dabei auf eine Internetseite aufmerksam gemacht, auf der angeblich lukrative Investitionsgeschäfte getätigt werden können.

Opfer wurde Zugriff auf sein Konto verwehrt

Der 21-Jährige folgte den Anweisungen auf der Webseite und überwies einen Betrag von mehreren Tausend Euro. Auf den bis Ende Juli vermeintlich verfügbaren Geldbetrag von mehreren zehntausend Dollar konnte der 21-Jährige jedoch nicht mehr zugreifen. Er wendete sich an den Kundensupport der Webseite, woraufhin ihm mittgeteilt wurde, dass er erneut mehrere Tausend Euro überweisen müsse, um Zugriff auf das Geld zu erhalten. Der 21-Jährige ging dieser Aufforderung nicht nach und erstattete Anzeige.

„Cyber Trading Fraud“

Ein derartiger Betrug wird laut Polizei „Cyber Trading Fraud“ genannt. Dabei werden potenzielle Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Angeworben werden die Opfer über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call-Centern oder Massenmails. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten. Das bezahlte Geld wird nicht angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.

Die Polizei gibt Präventionstipps, um nicht auf diese Betrugsmasche hereinzufallen: Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein“, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Betrug, so die Polizei. Sie rät im Internet zu recherchieren, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt.

Vorsicht bei Trading-Plattformen

Weiters sollte man sich vergewissern, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und es sollte geprüft werden, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten gibt es bei der Finanzmarktaufsicht. Trading Plattformen sollten genau angesehen werden. Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären?

Wenn man nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert wird und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, sollten auf keinen Fall weitere Summen einbezahlt werden, rät die Polizei. Sollte bereits ein Schaden entstanden sein, soll laut Polizei umgehend Anzeige erstattet werden. Niemand brauche sich zu schämen, die Mitarbeit von potenziellen Opfern könne für Ermittlungstätigkeiten sehr hilfreich sein, so die Polizei in einer Aussendung.