E-Tretroller
APA/dpa/Christoph Soeder
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Chronik

Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer gefordert

Nach einem tödlichen Unfall mit einem E-Scooter-Fahrer appelliert der Verein „Große schützen Kleine“, sich vor dem Kauf eines E-Scooters genau über das Fahrzeug zu informieren und bei Kindern langsam anzufangen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) fordert eine allgemeine Helmpflicht. Auch die Stadt Graz sieht ein Problem.

Nach dem Zusammenstoß mit einem Pkw in Bad Waltersdorf starb am Dienstag ein 13-Jähriger im Krankenhaus. Der Jugendliche war mit einem E-Scooter unterwegs gewesen – mehr dazu in 13-Jähriger nach Scooter-Unfall gestorben. Dieser Unfall ruft auch Verkehrssicherheitsexperten auf den Plan.

E-Scooter mit Fahrrädern gleichgestellt

E-Scooter unterliegen laut Straßenverkehrsordnung den gleichen Bestimmungen wie Fahrräder, sofern eine höchstzulässige Leistung von 600 Watt nicht überschritten wird und die Bauartengeschwindigkeit 25 km/h beträgt. Liegen die Werte über 600 Watt oder 25 km/h, wird der Scooter als Motorfahrrad definiert. Dafür ist ein Mopedführerschein ebenso Voraussetzung wie eine Zulassung und Typisierung.

Auf Gehsteigen und Schutzwegen nicht erlaubt

Für Fahrradfahrer gilt bis zum Alter von zwölf Jahren eine Helmpflicht, danach ist das Tragen des Schutzhelmes freiwillig. Diese Bestimmung gilt somit auch für Fahrer von E-Scootern. Alle Verkehrsflächen, die mit Fahrrädern befahren werden dürfen, sind auch für E-Scooter freigegeben. Verboten ist grundsätzlich das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen.

Wer eine Fahrradprüfung ablegt und somit den „Radführerschein“ hat, darf bereits ab zehn Jahren alleine auf Straßen fahren – alle anderen ab zwölf. Kinder ab vier Jahren dürfen in Begleitung eines mindestens 16-Jährigen ebenfalls auf Straßen unterwegs sein – sowohl mit dem Fahrrad als auch mit einem Elektroroller.

Helmpflicht gefordert

„Eigentlich sollten das die Aufsichtspersonen schon verbieten und sagen: Nein, wir fangen einmal mit einem normalen, kleinen Scooter an, mit dem man sogar noch am Gehsteig fahren darf, und dann tasten wir uns heran“, sagt Armin Kaltenegger vom KfV. Er tritt auch für eine generelle Helmpflicht für alle E-Scooter-Fahrer ein.

Diese Forderung wird auch von Elisabeth Fanninger vom Verein „Große schützen Kleine“ unterstützt: „Auch wenn nur bis zwölf die Radhelmpflicht besteht, empfehlen wir in jedem Alter, unbedingt einen gut sitzenden Helm zu tragen. Und man sollte sich auch informieren, wo man mit welchem dieser ganzen Trendsportgeräte auf Rädern und Rollen überhaupt fahren darf.“

Scooter in Graz „zunehmend ein Problem“

In Graz werden E-Scooter zunehmend zu einem echten Problem, bestätigt die zuständige Verkehrsstadträtin und Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne): „Wir bemerken in den Städten, zunehmendes Verkehrsaufkommen auf den Rad- und Gehwegen. Das heißt, wir müssen uns diesem Problem stellen – zur Sicherheit derer, die fahren mit diesen Geräten, und zur Sicherheit aller anderen, die sich auf den Geh- und Radwegen befinden.“ Das gelte auch für so genannte „Easy Rider“, also E-Chopper, die mit überdurchschnittlich hohen Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h auf Geh- und Radwegen unterwegs seien: „Da muss man wirklich schauen, ob die etwas auf den Geh- und Radwegen verloren haben oder auf die Straße gehören. Das gehört geprüft.“

Dafür zuständig ist Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne): „Ich werde jedenfalls das Gespräch mit der Ministerin suchen, es ist ein Gefahrenpotenzial auf unseren Straßen und wir müssen darüber nachdenken, wie wir das gut regeln, das ist dringend notwendig“, so Schwentner, die sich ebenfalls eine Helmpflicht für Fahrzeuge im E-Betrieb vorstellen könnte.