Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
APA/Markus Leodolter
Chronik

Prozess: Urteil nach tödlicher Alko-Fahrt

In Graz stand am Donnerstag ein 21-Jähriger vor Gericht, der im Mai in Graz-Umgebung schwer alkoholisiert einen Unfall verursacht hat. Eine mitfahrende 17-Jährige kam damals ums Leben, der Beifahrer wurde schwer verletzt. Das Urteil: 18 Monate Haft.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 21-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalles in Gratwein-Straßengel rund 1,5 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Er fuhr auf der Pleschstraße und kam in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Danach streifte das Auto mehrere Bäume und landete im Straßengraben – mehr dazu in Alkohol am Steuer: 17-Jährige Mitfahrerin tot (8.5.2022).

Lenker ist geständig

Der Angeklagte soll sich danach noch selbst aus dem Wrack befreit und bei einem nahegelegenen Wohnhaus Hilfe geholt haben. Der eingeklemmte Beifahrer hatte dann mit schweren Verletzungen befreit werden können. Für die 17 Jahre alte Mitfahrerin am Rücksitz kam jede Hilfe zu spät – sie verstarb noch an der Unfallstelle. Der Lenker habe sich laut Staatsanwaltschaft bei den Einvernahmen geständig gezeigt und immer wieder betont, wie leid ihm der Vorfall tue.

Emotionale Unfall-Details vor Gericht

Am Donnerstag vor Gericht betonte der Staatsanwalt, dass der junge Mann bei regennasser Fahrbahn viel zu schnell unterwegs gewesen sei. Das stritt der Angeklagte gar nicht ab. Sein Verteidiger meinte: „Es war ein großer Fehler, der nicht wieder gut zu machen ist.“ Der Beschuldigte hatte den Eltern bereits Schmerzengeld gezahlt und ihnen einen Brief mit einer Entschuldigung geschickt, wohlwissend, dass es den Schmerz nicht lindern kann, so der Verteidiger. „Das wird auch ihn ein Leben lang begleiten“, doch sein Mandant übernehme volle Verantwortung.

Richterin: „Urteil als präventives Zeichen“

„Im Nachhinein ist mir klar, dass ich nicht hätte fahren dürfen“, gestand der 21-Jährige reumütig. Es war sein erster Verkehrsunfall, er hatte noch nicht einmal ein Mandat wegen zu schnellen Fahrens – völlig unbescholten, so die Richterin. Das Urteil lautet 18 Monate Freiheitsstrafe, sechs davon unbedingt, zwölf werden auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Es gab viele Milderungsgründe, sagte die Richterin. Besonders sein Nachtatverhalten sei vorbildlich gewesen: „Andere laufen weg, nüchtern sich aus und sagen, sie seien unter Schock gewesen. Jeder macht Fehler, aber wichtig ist, wie man sich danach verhält.“ Sie eröffnete dem 21-Jährigen auch die Möglichkeit einer Fußfessel, damit er seinen Beruf weiterhin ausüben kann. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.