Baustelle eines Wohnhauses
ORF/Rohrhofer
ORF/Rohrhofer
Wirtschaft

„Teil-Schwarzarbeit“ wird zum Problem

In der Zeit der CoV-Lockdowns war die Zahl der Anzeigen wegen Schwarzarbeit deutlich gestiegen. Mittlerweile habe sich das Problem laut Finanzpolizei wieder eingependelt, dafür sei nun ein Trend zur „Teil-Schwarzarbeit“ zu beobachten.

Für nur 20 Stunden in der Woche angemeldet sein, aber 40 Stunden arbeiten und damit die Hälfte des Einkommens schwarz kassieren – so funktioniert die so genannte „Teil-Schwarzarbeit“, die offenbar der neueste Trend in Sachen Sozialbetrug ist, wie der Leiter der Finanzpolizei Österreich, Wilfried Lehner, bestätigt: „Leute, die angemeldet sind bei der Sozialversicherung, aber mit den falschen Bemessungsgrundlagen – dieses Phänomen wird tatsächlich mehr.“

„Rosinenpicker-Modell“ schädigt Gesellschaft

Hohe Lohnnebenkosten seien ein Hauptgrund für diese Schattenwirtschaft, denn genau diese werden damit gespart: Die Arbeitnehmer erhalten mehr Netto-Lohn, können durch die Teilzeit-Anmeldung aber zusätzlich ganz normal Sozialleistungen beziehen.

Das habe fatale Folgen für die Gesellschaft, so der Experte: „Nichts einzahlen und nur herausnehmen schädigt die Allgemeinheit der Zahlenden. Das heißt, wenn jemand ganz normal beschäftigt ist, dann ist er sozusagen der Dumme, der im Vergleich zu diesem ‚Rosinenpicker-Modell‘ natürlich alles für sich in Anspruch nehmen kann. Das heißt, das schädigt die Allgemeinheit, und da müssen wir natürlich auch einschreiten.“

Teuerung könnte Trend verschärfen

Bezeichnend für die Steiermark sei ein schwarzes „Hineinarbeiten“ slowenischer Arbeitskräfte in den steirischen Markt. Ob Schwarzarbeit durch die aktuelle Teuerungswelle einen zusätzlichen Boom erleben werde, könne man nur ahnen, Lehner warnt aber davor: „Tatsache ist, dass Krisensituationen immer auch zu neuen Betrugsformen führen und zu neuen Krisengewinnern, die versuchen, zu Lasten der Allgemeinheit das System auszunützen.“ Wer in Österreich allerdings wissentlich falsch oder nicht gemeldet ist, macht sich der Abgabenhinterziehung und des Sozialbetrugs schuldig – und darauf stehen bis zu sieben Jahre Freiheitsstrafe.

Während der Pandemie hatte die Zahl der Aufgriffe falsch oder gar nicht gemeldeter Arbeitnehmer stark zugenommen, das betraf etwa die Friseur-Branche – mehr dazu in Bei den Friseuren boomt der Pfusch (24.4.2021).