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WIRTSCHAFT

Bau: Viertagewoche bei gleichem Lohn

Eine südsteirische Baufirma setzt neue Maßstäbe. Künftig wird dort vier Tage die Woche gearbeitet. Das bedeutet weniger Arbeitsstunden, und das bei gleichem Lohn. Ein Modell, das Schule machen könnte, sagen Branchenvertreter.

Die Firma Kamper Handwerk und Bau stellt ab Oktober die insgesamt 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine Viertagewoche um. Im Betrieb kommt dieser Beschluss gut an, erzählt Martin Schönberger, der als Schlosser im Unternehmen arbeitet: „Ich finde das perfekt, die Viertagewoche. Da hat man mehr Zeit für Familie.“ Die Geschäftsführung will mit der Entscheidung bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und neue an Board holen, so Martin Kamper von Kamper Handwerk und Bau.

Weniger Arbeitsstunden – voller Lohnausgleich

Auch als Generalunternehmer ist das steirische Traditionsunternehmen für internationale Projekte tätig und erwirtschaftet insgesamt rund 60 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Jetzt reduziert man in allen Gewerken die geltenden wöchentlichen Arbeitszeiten auf 38 Stunden und das bei vollem Lohnausgleich. Rechnen soll sich das durch steigende Leistung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Vier-Tage-Woche auf dem Bau

Drei Tage in der Woche frei zu haben, wird immer beliebter. Auch in der Bauwirtschaft werden zuletzt immer mehr vier-Tage-Wochen praktiziert.

„Wir haben somit auch eine direkte Lohnerhöhung weitergeben können. Wir sind guter Dinge, dass wir das abdecken durch eine Effizienzsteigerung, durch ein positives Mitwirken aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle glauben, dass sie das gemeinschaftlich umsetzen können“, so Markus Kleindienst, Geschäftsführer von Kamper Handwerk und Bau.

Richtungsweisende Pilotprojekte

Mittlerweile haben schon einige Baufirmen probeweise auf die Viertagewoche umgestellt, der Trend könnte in diese Richtung gehen, meint auch der Innungsmeister Michael Stvarnik: „Es sind allerdings noch einige Rahmenbedingungen zu ändern – im gesetzlichen Bereich, bei den Lehrlingen, und mit dem Sozialpartner zur Jahresarbeitszeit, um die Winterarbeitslosigkeit zu vermeiden.“