Halbierte Schweine hängen
APA/dpa/Mohssen Assanimoghaddam
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GERICHT

Illegale Schlachtungen vor Gericht verhandelt

Zwei Landwirte, ein Schwiegersohn und eine rumänische Pflegerin haben sich am Montag in Graz wegen illegaler Schweineschlachtungen vor Gericht verantworten müssen. Der Hauptangeklagte soll sich nicht an Bestimmungen gehalten haben. Der Prozess wurde vertagt.

Der 65-jährige Hauptbeschuldigte soll laut Anklage seit 2005 immer wieder Tiere auf seinem Hof geschlachtet und auch an Abnehmerinnen und Abnehmer verkauft haben – das alles aber ohne die erforderlichen tierärztlichen oder hygienischen Bestimmungen einzuhalten.

Kunden durften selbst Hand anlegen

Angeklagt ist der Verstoß gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sowie Betrug, denn die Fleischabnehmerinnen und -abnehmer sollen getäuscht worden sein. Der 65-jährige Landwirt gestand allerdings nur, dass er illegal auf seinem Hof geschlachtet hat. Seine Kundinnen und Kunden hätten gewusst, dass er keinen zertifizierten Schlachtbetrieb hat, durften sie doch selbst Hand anlegen und bei der Verarbeitung helfen. Der Bauer hatte vor allem Kundinnen und Kunden aus Rumänien. Die Anklage listet mehr als ein Dutzend Abnehmerinnen und Abnehmer auf.

Pflegehelferin sprach von Missverständnis

Hier kommt die rumänische Pflegehelferin ins Spiel, denn sie könnte die Kundinnen und Kunden vermittelt haben. Das stritt sie allerdings vor dem Richter ab. Sie sei das eine Mal, als die Behörde auf dem Hof kontrollierte, zufällig dort gewesen und habe „einmal ein Messer gebracht“. Zeugen und der Amtstierärztin zufolge habe die Frau aber bei den Schlachtungen geholfen, hielt ihr der Richter vor. Das sei ein Missverständnis gewesen, meinte die Beschuldigte. Den Landwirt habe sie gekannt, weil sie öfter Möbel bei ihm für ihre Heimat abgeholt habe, von den Schlachtungen will sie nichts gewusst haben. Die Abnehmer kenne sie auch nicht.

Schwiegersohn fühlt sich teilweise schuldig

Der Schwiegersohn des 65-Jährigen gestand dagegen, dass er gelegentlich bei den Schlachtungen seines Schwiegervaters geholfen hat: „Ich habe die Schweine enthaart und rasiert“, mitgenommen habe er selbst aber kein Fleisch, gab er vor dem Richter an. Er fühle sich daher nur teilweise schuldig, einen Betrug habe er nicht zu verantworten.

„Unter der Hand“ verkauft

Der zweite Landwirt, ein befreundeter Schweinebauer, hatte dem 65-Jährigen über Jahre hinweg die Ferkel und Sauen ohne Ohrmarken oder sonstige Markierungen „unter der Hand“ verkauft, wie er gestand. Er habe das aus „Gefälligkeit und Freundschaft“ gemacht. Zuletzt könnten es durchaus 40 Stück pro Jahr gewesen sein.

„Essen Sie jeden Tag Schnitzel?“

Der 65-Jährige beharrte aber darauf, dass es seit 2005 „vielleicht um die 20 Stück“ gewesen seien, nicht mehr. Ansonsten habe er für den Eigenbedarf geschlachtet – so auch im Dezember 2021, als die Kontrolleure im Hof standen. Damals hingen sechs geschlachtete Schweine an den Haken. Die seien für den Eigenbedarf gewesen, wollte er dem Richter glaubhaft machen. „Essen Sie jeden Tag Schnitzel?“, fragte dieser den Beschuldigten. „Ich esse jeden Tag Fleisch“, antwortete der 65-Jährige knapp.

Der Richter reagierte verärgert auf die zögerlichen und unglaubwürdigen Angaben des 65-Jährigen: „So viel Blödsinn in 30 Minuten hab’ ich noch nie gehört. Den Akt mache ich fertig, und wenn ich dafür mein Pensionsgesuch zurückziehe“, kündigte er an. Er will weitere Zeugen hören. Der Prozess wurde daher vertagt.