Corona: CoV-Tests in einer Teststraße
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Coronavirus

Freitesten künftig nur in Apotheken

Ab sofort wird in den steirischen Coronavirus-Impfstraßen der Ganzvirusimpfstoff von Valneva angeboten. Mit September wird außerdem die Freitestung in den Apotheken möglich. Das behördliche Freitesten des Landes wird hingegen eingestellt.

In der vergangenen Woche ist mit Verspätung die erste Impfstofflieferung des Herstellers Valneva in Österreich eingetroffen. Im Anschluss an die Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen wurde der Impfstoff in die Bundesländer ausgeliefert und steht ab Dienstag auch den Steirerinnen und Steirern zu Verfügung.

Sowohl auf den Impfstraßen des Landes als auch in den Impfordinationen ist der Ganzvirusimpfstoff VLA2001 erhältlich. Der Impfstoff von Valneva basiert auf einer anderen Impfstofftechnologie als beispielsweise die mRNA-Impfstoffe. Der Impfstoff enthält abgetötete Bestandteile des SARS-CoV-2-Virus sowie Wirkverstärker und beinhaltet keine Konservierungsstoffe.

Noch nicht als dritte Impfung einsetzbar

Mit dieser Erweiterung des Angebots sollen auch Personen angesprochen werden, die den bisher bereitgestellten Impfstoffen noch skeptisch gegenübergestanden sind. Nach den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums wird der Valneva-Impfstoff in zwei Dosen im Abstand von 28 Tagen verabreicht und ist derzeit für die Altersgruppe von 18 bis 50 Jahren zugelassen. Noch keine Empfehlung gibt es derzeit von den Expertinnen und Experten dafür, Valneva als dritte Impfung oder als Auffrischungsimpfung zu verwenden, die Studien dazu sind noch am Laufen.

Freitesten künftig in Apotheken

Ab 1. September ist es in der Steiermark nur noch in Apotheken möglich, einen der monatlich kostenfreien fünf PCR-Tests für eine behördliche Freitestung zu nützen. Damit können die Verkehrsbeschränkungen vorzeitig aufgehoben werden. Diese Tests werden in den steirischen Apotheken angeboten. Wer seine fünf kostenlosen Tests schon verbraucht hat, muss den PCR-Test selbst bezahlen.

Das Land stellt sein behördliches Freitesten mit 31. August ein. Dadurch werden die Gesundheitsbehörden aber auch nicht mehr automatisch über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses informiert. Entsprechende Testergebnisse müssen im Bedarfsfall später nachgewiesen werden.