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ORF.at/Patrick Bauer
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Politik

So funktioniert die Strompreisbremse

Rund 30 Euro pro Monat dürfte die am Mittwoch im Ministerrat beschlossene Strompreisbremse einem durchschnittlichen Haushalt bringen. Die Arbeiterkammer sieht noch einige Unklarheiten und bekam zahlreiche Anfragen.

Die Bundesregierung hat die Strompreisbremse am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Nun muss sie auch noch im Parlament abgesegnet werden. Der Plan sieht vor, dass jeder Haushalt die ersten 2.900 Kilowattstunden des jährlichen Strombedarfs zu einem niedrigen Fixpreis von zehn Cent bekommt.

Regelung ab Dezember gültig

Für diese Menge an Strom bezahlt der Staat ab Dezember 2022 bis Mitte 2024 die Differenz zum tatsächlichen Strompreis. Die 2.900 Kilowattstunden sollen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Jahresbedarfs eines Einfamilienhauses abdecken. Wer mehr benötigt, muss für die darüber hinaus verbrauchte Menge selbst den tatsächlichen Strompreis bezahlen.

Diese Regelung soll ab Dezember in den monatlichen Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt werden, sagt Urs Harnik von der Energie Steiermark: „Wir werden von unserer Seite die entsprechenden Teilzahlungsvorausbeträge reduzieren. Das macht für einen durchschnittlichen Haushalt 30 Euro aus, damit es gleich und unmittelbar zu einer Entlastung kommt.“

Energieversorger sind jetzt gefordert

Tatsächlich sehen wird man die Preisreduktion dann auf der jährlichen Stromabrechnung. Profitieren werden vor allem Singlehaushalte und jene, die wenig Strom verbrauchen, so Harnik: „Der durchschnittliche Verbrauch eines Haushaltes in der Steiermark liegt zwischen 3.200 und 3.500 Kilowattstunden. Die Regelung deckt also einen sehr großen Teil ab.“

Mit dem Bekanntwerden der Strompreisbremse stehen die Energieversorger jetzt vor der Herausforderung, die Vorgaben umsetzen zu müssen. Bei der Energie Steiermark sei man grundsätzlich dazu in der Lage, die Zeit werde allerdings knapp.

Arbeiterkammer sieht viele offene Fragen

Dazu kommt, dass es noch viele offene Fragen gibt – mehr dazu in Einige Knackpunkte bei Preisbremse (news.ORF.at). Etwa, was genau als Haushalt zähle und wie ein Haushalt gehandhabt wird, in dem es mehrere Stromanschlüsse gibt. Unklarheiten wie diese sieht man auch bei der Arbeiterkammer Steiermark, die schon am Mittwoch mit zahlreichen Kundenanfragen konfrontiert war.

„Wenn ich wo wohne, wo mit Subzähler gemessen wird, wo der einzelne Haushalt keinen eigenen Stromvertrag hat – dieser wird vermutlich dann auch dieses Grundkontingent bekommen. Da entscheidet sich dann – wer hat den Stromvertrag und wie viele Wohneinheiten sind hinter diesem Stromvertrag und dementsprechend wird sich dieses Kontingent vermutlich aufteilen“, meint AK-Energiereferent Karl-Heinz Kettl.