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Wirtschaft

AK: Viele Stromkunden auf Anbietersuche

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark berät derzeit viele Stromkunden, deren Energielieferverträge gekündigt wurden. Weil manche Firmen den Stromhandel zur Gänze einstellen, müssen die Kunden nun neue Anbieter finden.

Rechtlich betrachtet ist eine Kündigung von Strom- und Gaslieferverträgen von Seiten des Lieferanten unter Einhaltung einer achtwöchigen Kündigungsfrist zulässig, so die Arbeiterkammer. Eine etwaige Mindestvertragsdauer, üblicherweise das erste Vertragsjahr, gelte es jedoch einzuhalten. Wie viele steirische Stromkunden derzeit von Kündigungen betroffen sind, könne man derzeit noch nicht einschätzen, so die Arbeiterkammer, was man aber wisse sei, dass vier verschiedene Energieunternehmen Kündigungsbriefe ausgeschickt haben.

Kündigungswelle im Gange

Die Arbeiterkammer nennt etwa Pull-Strom, eine Marke der Stadtwerke Klagenfurt, die Stromlieferverträge der Bestandskunden mit Wirksamkeit Ende Oktober kündigen. Auch Grünwelt Energie kündigt laut Arbeiterkammer die eigenen Stromkunden, um eine Tarifumstellung zu erreichen. Die Folgeangebote würden deutlich höher liegen, als bisher: „Der Durchschnittspreis jetzt für Neukunden startet bei 50, geht aber Richtung 90“, sagt der Energieexperte der Arbeiterkammer, Karl-Heinz Kettl.

Kein Folgeangebot stelle die MAXENERGY Austria Handels GmbH, deren Kunden ab Mitte November gekündigt werden. Die Firma Schlaustrom GmbH stellt den Energievertrieb mit Ende Oktober überhaupt ein und hat alle laufenden Energielieferverträge gekündigt. Die Kunden müssen sich daher einen neuen Lieferanten suchen.

Ohne Anbieter droht Abschaltung

Für einkommensschwache Strom- und Gaskunden, ob gekündigt oder nicht, die von den GIS-Gebühren befreit sind, gibt es die Möglichkeit den Sozialtarif der Energie Steiermark in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark. Eine aktive Anmeldung bei einem anderen Energieversorger durch die Betroffenen ist jedenfalls notwendig, um eine drohende Abschaltung im November zu verhindern.

AK rät von zu langer Bindefrist ab

Der AK-Konsumentenschutz empfiehlt allen Betroffenen den Tarifkalkulator der E-Control zu verwenden, um einen möglichst günstigen Fixpreistarif zu finden. Bei einem Wechsel sollte man auch dem Netzbetreiber den Zählerstand am Wechselstichtag bekanntgeben und: „Wir raten jedem zumindest keine zu lange Mindestvertragsdauer einzugehen, also am besten keine 12-Monats-Bindefrist, da sich momentan alles sehr volatil verhält und man sehr schwer sagen kann, wie lange diese Preise wirklich bleiben. Fixpreistarife werden leider immer weniger angeboten.“