Wenn man seinen Nachlass nicht den Erben überlassen möchte, oder es keine gibt, dann kann man sein Vermögen auch spenden. An erster Stelle stehen Tier-und Umweltschutzorganisationen, gefolgt von Kinder- und Jugendhilfe und an dritter Stelle dann Sozial- und Pflegeeinrichtungen. Laut einer Umfrage des Vereins Vergissmeinnicht, gemeinsam mit der Notariatskammer, können sich 17 Prozent der Steirer vorstellen ihr Vermögen nach ihrem Tod zu spenden.
Nur mit Testament kann man Nachlass beeinflussen
Der Verein Vergissmeinnicht koordiniert 320 Spendenorganisationen, wie die Volkshilfe, WWF oder Ärzte ohne Grenzen, sagt Markus Aichelburg, Obmann des Vereins. Vielen ist nicht bewusst: Nur mit einem Testament – zu Lebzeiten aufgesetzt – kann man selbst entscheiden, was mit dem Nachlass passiert. Hat man nämlich keine Erben, fällt das Geld an den Staat zurück. Das sind immerhin 14 Mrd. Euro pro Jahr.
Gemeinnützige Organisation als Erbe möglich
Astrid Leopold ist Notarin in Kumberg. Sie erklärt, was möglich ist: „Wenn sie sagen: Ich bin kinderlos und sollte mein Partner vor mir oder gleichzeitig mit mir versterben, dann möchte ich als Ersatzerben eine gemeinnützige Organisation haben." Allerdings erhalten Angehörige, so es diese gibt, dennoch einen Pflichtteil, sagt Leopold: “ Wenn der Ehepartner ein Drittel erbt und die Kinder zwei Drittel, dann kann ich sagen, dass eine gemeinnützige Organisation statt meiner Familie das Geld bekommt. In dem Fall würde der Ehegatte nur noch ein Sechstel statt einem Drittel erben und auch die Kinder würden als Pflichtteil ein Sechstel bekommen.
Die Notare und der Verein Vergissmeinnicht haben Broschüren mit simplen Berechnungstabellen aufgelegt. Mit geregelten Testamenten wären viele Familienstreitigkeiten vermeidbar.