Leere Wohnung
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Wirtschaft

Abwarten bei Leerstandsabgabe

Gemeinden können ab 1. Oktober Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben einheben – die meisten planen das aber erst ab Jahresbeginn. Bis dahin werden Informationsveranstaltungen angeboten.

Wer beispielsweise eine Wohnung besitzt und diese weder selbst nutzt, noch vermietet, kann ab Oktober zur Kasse gebeten werden. Umstrittene Leerstandsabgabe beschlossen (25.4.2022). Vor allem in Tourismusgemeinden war der Ruf nach einer solchen Abgabe laut geworden, dennoch sind die Gemeinden bisher abwartend und führen die Abgaben erst ab 2023 ein.

Maximum von 10 Euro pro Quadratmeter ausschöpfen

Als eine der ersten steirischen Gemeinden beschloss Ramsau am Dachstein sowohl die Leerstandsabgabe, als auch die Zweitwohnsitzabgabe, sagt Bürgermeister Ernst Fischbacher (LEF): „Die Leerstandsabgabe würde jetzt nach dem letzten Stand, wo wir uns das angeschaut haben, 227 Wohneinheiten betreffen.“ Gerade in Ramsau kämpfe man mit Spekulationsobjekten, die gebaut werden, dann aber oft leer bleiben. Die Abgaben werden hier ab Jahresbeginn 2023 eingehoben: Man wolle das Maximum von 10 Euro pro Quadratmeter ausschöpfen.

Anträge werden vorbereitet

Schladming hat sich vorerst nur für die Zweitwohnsitzabgabe entschieden, und auch in der Gemeinde Stubenberg am See soll diese kommen – in welcher Höhe, ist noch nicht klar, sagt Bürgermeister Alexander Allmer (ÖVP): „Wir hatten ja auch in der Vergangenheit die Ferienwohnungsabgabe. Die ist ersatzlos gestrichen, und die Zweitwohnsitzabgabe wird als Nachfolge dienen müssen.“ Die Gemeinde bereite den Antrag gerade vor, einen Beschluss könnte es in rund einem Monat geben.

Abgabe soll nicht Geldbeschaffung dienen

Laut Erwin Dirnberger vom Gemeindebund steht fest, dass die Abgaben nur tatsächliche Leerstände treffen sollen. „Das Gesetz ist nicht dazu da, Geld zu beschaffen, sondern bestehenden Wohnraum einer Nutzung zuzuführen, bevor neuer gebaut wird.“ Sowohl der Gemeindebund, als auch das Land raten, die Abgaben nicht ab Oktober (was bis Jahresende auch rückwirkend möglich wäre), sondern ab 1. Jänner 2023 einzuführen.

Bürger sollen gut informiert werden

Bis Jahresbeginn sollen Informationsveranstaltungen angeboten werden, sagt Manfred Kindermann vom Referat für Gemeinderecht und Wahlen des Landes Steiermark, „wo man gut erfahren wird, wie die Verordnungen auszustellen sind und aufzubauen sind, dass diese Abgabe rechtlich gesehen auch einen guten Bestand hat.“

Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor, etwa, wenn eine Wohnung gerade saniert wird oder die Besitzer im selben Gebäude wohnen.