Gericht Graz
ORF
ORF
Chronik

Jugendliche nach Amokdrohung verurteilt

Die Drohung eines Amoklaufs hat am Donnerstag für zwei Jugendliche ein gerichtliches Nachspiel gehabt: Die Burschen sollen gegenüber Schulkollegen ankündigt haben, die Polytechnische Schule in Leibnitz sprengen zu wollen.

Die beiden Jugendlichen, 15 und 16 Jahre alt, waren wegen gefährlicher Drohung angeklagt, nachdem sie am 18. Jänner einen Großeinsatz ausgelöst hatten: Polizeihubschrauber, Cobra, Rotes Kreuz, Feuerwehr und zahlreiche Polizeistreifen aus der Region und auch aus Graz fuhren in der Früh in Leibnitz auf, um im schlimmsten Fall entsprechend vorbereitet zu sein.

Hintergrund: Mobbing

Beim Prozess am Donnerstag waren die Burschen geständig: Es sei ihnen nicht bewusst gewesen, welche Ängste und welche Wirkung sie mit ihren Aussagen auslösen würden. Sie seien davor immer wieder von ehemaligen Freunden gemobbt worden; auch Schubsereien und Kopfnüsse habe es gegeben, erzählt einer der beiden; sie hätten sich machtlos gefühlt und wollten – wie sie wörtlich sagen – „die Sache selbst lösen“.

Jugendliche nach Amokdrohung verurteilt

In Graz mussten sich am Mittwoch zwei Jugendliche vor Gericht verantworten. Der 15- und der 16-Jährige sollen gegenüber Mitschülern angekündigt haben, ihre Schule in Leibnitz sprengen zu wollen.

Da der 15-Jährige ein besonderes Interesse an Amokläufen in US-Schulen hatte, sei dieses Thema in Gesprächen immer wieder aufgetaucht, schließlich beschäftigten sie sich intensiver damit: Sie besprachen, welche Waffen man brauche und machten sich auch detailliert darüber Gedanken, welche Kleidung sie tragen könnten, um bei einem Amoklauf möglichst cool auszusehen.

„Nicht ernst gemeint“

Gegenüber Mitschülern und auch im Religionsunterricht sprachen sie schließlich über einen Teil dieser Gedanken, die sie selbst als „nicht ernst gemeint“ bezeichneten. Nachdem sich allerdings besorgte Eltern an die Schulleitung wandten, kam es am 18. Jänner zum Großeinsatz und zur Festnahme.

Schuldig gesprochen, aber ohne Strafe

Die Richterin verurteilte die Burschen, Strafe gab es aber keine: Es wurde die Weisung ausgesprochen, dass sie sich an Kija, die Mobbingstelle des Landes, wenden sollen und ein bzw. drei Jahre Psychotherapie in Anspruch nehmen müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.