Wahlkarte für die Wiener Gemeindesratswahl
APA/Roland Schlager
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Politik

BP-Wahl: Briefwahlstimmen ändern nichts

Nun sind auch die Briefwahlstimmen der Bundespräsidentenwahl ausgezählt. Am vorläufigen steirischen Endergebnis ändert sich dadurch aber nichts mehr. Alexander van der Bellen hat in der Steiermark sogar noch leicht zugelegt.

Bereits am Wahltag ist klar gewesen, dass sich Alexander Van der Bellen im ersten Wahlgang zum zweiten Mal das Bundespräsidentenamt sichern kann. Offen blieb bundesweit hingegen, wer sich den – freilich nur symbolisch bedeutsamen – dritten Platz hinter dem zweitplatzierten FPÖ-Kandidaten Walter Rosenkranz holt. Mit der Auszählung der Briefwahlstimmen ist die Reihung und damit der Ausgang des knappen Rennens nun fix: Bierpartei-Chef Dominik Wlazny wurde Dritter vor Tassilo Wallentin mehr dazu in Reihung mit Briefwahlstimmen nun fix (news.ORF.at; 10.10.2022).

BP Wahl Endgültiges Ergebnis
Bundesministerium für Inneres

Van der Bellen legt in Steiermark leicht zu

In der Steiermark kann Van der Bellen nach Auszählung der Briefwahlstimmen sogar noch etwas zulegen – er kommt auf 52,97 Prozent der Stimmen. Auf Platz zwei liegt Walter Rosenkranz mit 19,54 Prozent. Im Rennen um den dritten Platz hat sich in der Steiermark durch die Briefwahlstimmen nichts geändert. Tassilo Walentin liegt mit 9 Prozent vor Dominik Wlazny mit knapp 7,6 Prozent. Gerald Grosz erreicht letztlich knapp 7,4 Prozent, Michael Brunner 2,1 Prozent und Heinrich Staudinger 1,38 Prozent.

Angelobung am 24. Jänner

Aus Sicht des Amtsinhabers Van der Bellen ist es fix – er steuert auf seine zweite Amtszeit zu. Davor muss aber seine erste noch enden. Wie vor sechs Jahren wird er am 26. Jänner 2023 vor der Bundesversammlung angelobt. Der große Abstand zur Wahl ist einerseits nötig, um genug Zeit für eine etwaige Stichwahl zu haben – und andererseits, damit der Verfassungsgerichtshof noch vor dem geplanten Angelobungstermin über eine mögliche Anfechtung entscheiden kann.

Am 17. Oktober tagt die Bundeswahlbehörde und verlautbart – nach allfälligen Korrekturen – das „amtliche“ Endergebnis per Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums bzw. im Internet. Ab diesem Zeitpunkt können die Kandidaten die Wahl beim VfGH anfechten.

Bis 24. Oktober Entscheidung über Anfechtung

Die Kandidaten können theoretisch nach Auszählung aller Stimmen die „ziffernmäßigen Ermittlungen“ der Landeswahlbehörden bezweifeln. Dann können deren Zustellungsbevollmächtigte binnen 48 Stunden schriftlich bei der Bundeswahlbehörde Einspruch einlegen. Dabei geht es nicht um die Auszählung, sondern nur um die Berechnung des Ergebnisses. Ob es wieder eine Anfechtung gibt, weiß man spätestens am 24. Oktober – und ob eine solche erfolgreich war, vier Wochen später.