Bier-Prozess, Gerichtsakten
ORF
ORF
Chronik

Illegale Schlachtung: Bauer verurteilt

In Graz ist am Montag ein Landwirt verurteilt worden, der immer wieder Tiere geschlachtet haben soll, ohne tierärztliche und hygienische Bestimmungen einzuhalten. Das Fleisch verkaufte der 65-Jährige dann an Rumänen. Der Bauer muss 7.500 Euro Strafe zahlen.

Der Prozess hatte schon im August begonnen. Am Montag berichteten zahlreiche Fleischverkäuferinnen und -verkäufer von der überaus günstigen Möglichkeit, Schweinefleisch zu kaufen. Die Anklage lautete nicht nur auf Verstoß gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), sondern auch Betrug, denn die Fleischabnehmer sollen getäuscht worden sein.

Tiere nie von einem Tierarzt angeschaut

Eine Frau erzählte, dass sie in der Kirche von dem Bauern gehört habe. Bei der rumänischen Messe sei darüber gesprochen worden. „Ich habe nur eine Telefonnummer bekommen. Dann habe ich angerufen, meine Bestellung aufgegeben und habe das Fleisch abgeholt“, schilderte die Zeugin. Für das halbe Schwein zahlte sie „unter 100 Euro“, gab sie an.

„Hätten Sie es auch gekauft, wenn Sie gewusst hätten, dass es sozusagen ein illegales Schweinderl war?“, fragte der Richter. Die Tiere waren weder je offiziell erfasst, noch von einem Tierarzt angeschaut worden. „Nein“, antwortete die Zeugin, betonte aber „das Fleisch hat sehr schön ausgeschaut“. „Warum haben Sie dort gekauft und nicht im Supermarkt?“, fragte einer der Verteidiger. „Weil es billiger war“, gab die Befragte unumwunden zu. Ob ihr der Kilopreis von 1,85 Euro nicht verdächtig vorgekommen sei, fragte der Anwalt weiter. „Ich habe gedacht, beim Bauern ist es immer billiger“, antwortete die Frau.

Geldstrafen gegen drei Angeklagte

Ein anderer Zeuge hatte für das halbe Schwein „ungefähr 120 Euro“ bezahlt. Es sei aber nicht nur der Preis gewesen, er habe gedacht „beim Bauern ist es immer besser“, betonte er. Außerdem habe er selbst beim Zerteilen der Hälfte mitgeholfen, „wegen der Tradition“, es sei nämlich kurz vor Weihnachten gewesen, und in Rumänien sei das so üblich.

Der Hauptangeklagte hatte angegeben, seine Kundinnen und Kunden hätten immer gewusst, dass er kein zertifizierter Schlachtbetrieb sei. Er wurde zu sieben Monaten bedingter Haft und 7.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein Lieferant, der ihm immer wieder Tiere verkauft hatte, bekam ebenfalls sieben Monate bedingt und eine Geldstrafe von 3.500 Euro. Auch der Schwiegersohn, der bei den Schlachtungen geholfen hatte, wurde verurteilt, bei ihm blieb es bei einer teilbedingten Geldstrafe von 5.400 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.