Chronik

Geldstrafe nach Schüssen auf Pflegeheim

Am Dienstag musste sich ein 20-Jähriger vor Gericht verantworten, weil er im September mit einer Gaspistole auf ein oststeirisches Pflegeheim geschossen haben soll. Der Angeklagte kam mit einer Geldstrafe davon, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 20-Jährige soll im September seine Gaspistole mit Stahlkugeln geladen und vom Balkon seiner Wohnung aus mit dieser auf das rund 28 Meter entfernte Pflegeheim gefeuert haben. Die Geschoße durchschlugen zwei Fenster und landeten im Aufenthaltsraum. Verletzt wurde dabei niemand, weshalb sich der 20-Jährige „nur“ wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht verantworten musste.

Angeklagter wollte Pistole „ausprobieren“

Der Angeklagte zeigte sich auch gleich geständig: „Es stimmt schon, ich gebe es zu, es war halt blöd“, meinte er. „Das können Sie laut sagen“, antwortete der Richter und wollte wissen, wie man auf so eine Idee komme. „Wir haben die CO2-Pistole gekauft und wollten sie ausprobieren. Ich habe aber nicht gewusst, dass etwas kaputt wäre, sonst wäre ich gleich hinübergegangen. Wenn ich einen Scheiß baue, stehe ich dazu“, betonte der Beschuldigte. Mit seinen Freunden würde er „damit herumspielen, wir haben alle so etwas“, erklärte er. „Sie werden ja kaum mit Stahlkugeln aufeinander schießen“, bemerkte der Richter.

Geldstrafe „letzte Chance“

Diskussionen gab es über die Schadenshöhe, die sich rund um 5.000 Euro bewegte. Laut Verteidiger wären die Kosten für den Austausch von zwei Fenster überzogen, doch der Angeklagte erkannte den Schaden an. Letztlich entschied der Richter, dass es nur eine „einfache“ Sachbeschädigung sei und verhängte eine Geldstrafe in der Höhe von 1.170 Euro. „Letzte Chance, reißen Sie sich am Riemen“, gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg, denn erst vor sieben Monaten hatte der Steirer eine Autoantenne beschädigt und kam mit einer Diversion davon. „Versprochen“, antwortete der 20-Jährige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.