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Chronik

Nach Nacktfoto-Affäre: Gefahr lauert im Netz

Nach Bekanntwerden einer Nacktfoto-Affäre an einer Grazer Schule, plädiert die steirische Kinder- und Jugendanwältin für mehr Aufklärung und Prävention über die Gefahren im Internet. Dort sei es sehr leicht, sich das Vertrauen künftiger Opfer zu erschleichen.

Der Fall an einer Grazer Schule sorgt für großes Entsetzen: Ein Religionslehrer soll seinen minderjährigen, männlichen Schülern Nacktfotos abgekauft haben. Die Fotos wurden über die Social-Media-Plattform Snapchat übermittelt. Der Lehrer dürfte dabei einen Account mit Mädchennamen verwendet haben – sein Dienstverhältnis wurde am Mittwoch mit sofortiger Wirkung von der Bildungsdirektion beendet, auch stehen Psychologen im Einsatz – mehr dazu in Nacktfoto-Affäre: Psychologen im Einsatz.

Virtuelle Anbahnung als gängiger Trick

Wenn sich Erwachsene im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen erschleichen, um sie sexuell zu belästigen, dann spricht man von „Cyber Grooming“, also virtueller Anbahnung. Ein durchaus üblicher Trick um an gewünschte Inhalte zu kommen, sagt die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac.

Denn die Hemmschwelle, auf diesem Weg Nacktfotos von sich zu verschicken, sei oftmals gering: „Wir beobachten, dass es heutzutage in Beziehungen von jungen Menschen üblich ist, Nacktfotos oder freizügige Fotos zu verschicken. Aber ‚Grooming‘, also die Kontaktanbahnung im Internet, die anonyme Kontaktanbahnung, wo ich die andere Person auf der anderen Seite nicht kenne, ist nach wie vor strafbar, da muss man hinschauen und das müssen Jugendliche wissen.“

Jugendliche wiegen sich in falscher Sicherheit

Schützen könne man die jungen Menschen nur durch Aufklärung. Fotos etwa, die über den Messengerdienst Snapchat verschickt werden, sind für den Empfänger üblicherweise zwar nur wenige Sekunden lang sichtbar, doch dabei würden sich Jugendliche in falscher Sicherheit wiegen: „Es gibt Apps, es gibt Möglichkeiten, trotzdem diese Fotos zu speichern, und dann können natürlich diese Fotos irgendwie verwendet werden – ist klar strafbar, ist aber natürlich so, dass diese überall verteilt werden leider und man es als Urheber dieser Fotos nicht mehr im Griff hat.“

Aufklärung auch in Schulen gefordert

Generell rät Schiffrer-Barac nur Fotos zu verschicken, die man auch an anderer Stelle veröffentlichen würde: „Ich glaube, dass das Wissen, was das Internet kann und speichert – nämlich alles – noch immer nicht ins Bewusstsein gesickert ist.“ Fachstellen wie „Saferinternet“ würden gute Aufklärungsarbeit anbieten, auch Eltern sollten stärker sensibilisiert werden. In den Schulen müsse die Bewusstseinsbildung über das neue Schulfach „Digitale Grundbildung“ hinaus noch verstärkt werden, fordert die steirische Kinder- und Jugendanwältin.