Chronik

Frau saß Onlinebetrügern gleich zweimal auf

Eine 53 Jahre alte Obersteirerin ist Opfer einer betrügerischen Investmentplattform geworden. Beim Versuch, das investierte Geld wiederzuerlangen, wurde sie erneut betrogen.

Die 53-Jährige aus dem Bezirk Liezen investierte Mitte Oktober über eine Internet-Plattform einen höheren Geldbetrag in eine Kryptowährung.

Nachdem sie Verdacht schöpfte, dass diese Investmentplattform möglicherweise betrügerisch und sie Opfer eines so genannten „Cyber-Trading-Fraud“ geworden sein könnte, suchte sie online nach Anbietern, die ihr verlorenes Geld wieder beschaffen könnten – und verließ sich dabei erneut auf Angaben aus dem Internet. Als auch diese Investitionen nicht den erwünschten Erfolg zeigten, erstattete die 53-Jährige Anzeige. Insgesamt dürfte ein Schaden in der Höhe eines sechsstelligen Betrages entstanden sein.

„Cyber Trading Fraud“

Beim „Cyber Trading Fraud“ werden potenzielle Anlegerinnen und Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Angeworben werden die Opfer meist über Internetwerbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Callcentern oder Massenmails.

Die Tätergruppen arbeiten dem Bundeskriminalamt zufolge mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Callcenter-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten.

„Recovery-Scam“

Beim Wiederbeschaffungsbetrug (auch „Recovery-Scam“ genannt) bereichern sich Kriminelle wiederum an der Verzweiflung und kontaktieren die Opfer erneut – dieses Mal aber in einer anderen Rolle: Sie versprechen, das verlorene Geld zurückzuholen.

„Schnelles Geld gibt es auch im Internet nicht“

Die Polizei weist darauf hin, dass es „das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen auch im Internet nicht gibt“ – wenn einem etwas „zu schön, um wahr zu sein“ erscheine, sei es höchstwahrscheinlich Betrug. Die Exekutive empfiehlt Recherche im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, zum Beispiel auf Watchlists im Internet sowie auf Suchmaschinenergebnisseiten, auch auf der Homepage der Finanzmarktaufsichtsbehörde kann man nachsehen, ob es Warnhinweise gibt.

Auf alle Fälle anzeigen

Man registriere schon seit Jahren immer wieder einzelne Fälle, zumeist gehe es um hohe Summen, das gehe oft fast an die Existenz der Opfer. Zu einer Anzeige wird in jedem Fall geraten, man brauche sich nicht zu schämen – Mitarbeit könne für Ermittlungen hilfreich sein. Man melde die Fälle dann auch an Europol, teilte die Polizei mit.