Jeder Eigentümer kann sein Grundstück Dritten gegenüber sperren – aber nicht, wenn es sich um Wald handelt: Hier gibt es ein gesetzliches Betretungsrecht zu Erholungszwecken.
Das gilt für Spaziergänger und auch für Tourengeher. „Eine Ausnahme wären Wegflächen im alpinen Bergland – da gibt es ein steiermärkisches Landesgesetz, und noch eine Ausnahme wären erworbene oder ersessene Rechte“, sagt Wolfgang Stock, Experte für Freizeitrecht.
Skitouren können ersessenes Recht sein
Er räumt bei Skitouren ein so genannten ersessenes Recht ein, es muss aber dokumentiert sein, dass seit 30 bzw. 40 Jahren der Weg bzw. die Tour offen ist: „Wenn mehrere Menschen immer wieder dieselbe Skitour gehen, dann hätten sie das als Gemeinschaft ersessen – das kann ein Verein sein oder auch die Gemeinde.“ Solche Verfahren gehen oft bis zum obersten Gerichtshofes, und Konflikte zwischen Landwirten und Skitourengehern würden sich laut Stock häufen.
Alpenverein: „Betreten keinesfalls verboten“
Einige Konflikte hätte es laut Alpenverein im beliebten Skitourengebiet Triebental gegeben, und aktuell bei Hirschegg; ein Gerichtsverfahren sei derzeit aber nirgends anhängig.
Alpenverein-Vorstand Norbert Hafner argumentiert, dass die Almwiese im Winter nicht genutzt werde: „Auf Kulturflächen – auf Wiesen, die nicht bewirtschaftet sind, grad im Winter – so ist es eigentlich auch so, dass das Betreten gestattet, keineswegs verboten ist.“
Jägerschaft arbeitet an spezieller App
Man versuche immer zwischen Eigentümern und Tourismusverbänden bzw. Gemeinden zu vermitteln, und auch die Jägerschaft sucht den Dialog mit den Freizeitsportlern: So werde an einer App fürs Handy gearbeitet, die auf einer Karte zeigen soll, wo Ruhezonen für das Wild mit Futterstellen sind.