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Chronik

Fahrschule: Nicht erbrachte Leistungen verrechnet

Bei der Arbeiterkammer häufen sich derzeit Anfragen zu Rechnungen der Grazer Fahrschule „Roadstars“ für nicht erbrachte Leistungen. Außerdem steht die Fahrschule noch in einem anderen Zusammenhang im Visier der AK.

Das Verrechnen von Wiederholungsprüfungen, die man nicht abgelegt hat oder für die es keine Anmeldung gab, ist in den Augen der Konsumentenschützer rechtswidrig; selbst im Falle eines Antritts sei zu prüfen, ob nicht die Prüfungsgarantie – also der kostenlose Antritt im zweiten Anlauf – zu tragen komme, mit dem die Fahrschule schließlich auch werbe.

„CO2-Neutralitätsbeitrag“ und Porto verrechnet

Doch das ist nicht das einzige, was die Arbeiterkammer an der Grazer Fahrschule kritisiert: Auch würden auf den Rechnungen Zusatzgebühren wie etwa ein „CO2-Neutralitätsbeitrag“ und das Porto für die Rechnung selbst angeführt – was ebenfalls unzulässig sei.

Ex-Mitarbeiter soll Gelder veruntreut haben

Überhaupt hat die Arbeiterkammer die Grazer Fahrschule seit Monaten im Visier: So steht ein ehemaliger Mitarbeiter im Verdacht, Gelder von Fahrschülern veruntreut zu haben; gegen ihn läuft nach wie vor ein gesondertes strafrechtliches Verfahren – mehr dazu in AK: Veruntreuung in Fahrschule (18.5.2022).

Die Fahrschule hätte den entstandenen Schaden aber offenbar kompensieren wollen, so die Arbeiterkammer, und Fahrschüler teils zur nochmaligen Bezahlung der gesamten Ausbildungskosten aufgefordert – auch das sei unzulässig.

Roadstars dementiert

In einer Stellungnahme am Mittwochabend heißt es von Roadstars, man habe zu keiner Zeit eine rechtswidrige Rechnung ausgestellt. Die Rechnungsvarianten seien ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt und von den Kund:innen akzeptiert.