Das Erstgericht hatte bereits vor Monaten einen Produktfehler beim spanischen Hersteller erkannt und der Klage aus Fürstenfeld recht gegeben. Die Entscheidung über die Berufung, wonach nun auch die psychische Belastung der Frauen anerkannt wird, dürfte sich wohl auch auf die Hunderten weiteren Klagen in Österreich auswirken.
Zunächst 150 Euro Schmerzensgeld
Die Steirerin hatte zunächst nur 150 Euro Schmerzensgeld für eine Operation in Vollnarkose erhalten. Das Berufungsgericht hob den Betrag nun auf 2.500 Euro an: „Das ist ein erster Erfolg der Massenklagen gegen den Hersteller Eurogine mit Sitz in Barcelona,“ so Daniela Holzinger vom VSV. „Wir hoffen, dass andere Gerichte nun dieser Entscheidung folgen werden.“
Psychische Belastung anerkannt
Neben dem höheren Schmerzensgeld wurde auch die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zugelassen. Ob die Steirerin diesen Weg gehen will, sei aber noch offen, hieß es am Freitag.
Entscheidend sei, dass das Gericht auch die psychische Belastung der Frauen als wesentlich bei der Ausmittlung des Schmerzengeldes anerkennt, sagte Peter Kolba, Obmann des VSV. Der VSV vertritt derzeit die Interessen von rund 2.000 geschädigten Frauen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.