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Wirtschaft

AK: Event-Gutscheine in Bargeld umtauschbar

Viele Veranstaltungen sind aufgrund der CoV-Pandemie abgesagt worden. Einige Veranstalter erstatteten ihren Gästen dafür Gutscheine – jene Gutscheine, die noch nicht eingelöst wurden, können ab 2023 in Bargeld umgetauscht werden.

Ab dem 1. Jänner 2023 gibt es für die Gutscheine von abgesagten Kultur- oder Sportveranstaltungen aus dem Jahr 2020 und dem ersten Halbjahr 2021 Geld zurück.

Für Gutscheine, die ab dem zweiten Halbjahr 2021 ausgestellt wurden, gilt eine andere Frist: „Für Gutscheine, die bei Absagen später ausgestellt wurden, kann man eine Bar-Ablöse erst ab 1. Jänner 2024 verlangen“, erklärt Bettina Schrittwieser vom Konsumentenschutz der steirischen Arbeiterkammer.

Verschiedene Gesetzesnovellen

Die unterschiedlichen Termine hängen damit zusammen, dass die Pandemie doch länger dauerte, als der Gesetzgeber ursprünglich dachte. Damit kam es im Sommer 2021 zu einer Gesetzesnovelle, die Veranstaltungsabsagen nach dem ersten Halbjahr 2021 betrifft.

Die Konsumentenschützer kritisieren diese langen Fristen, denn einige Veranstaltungsbetriebe gibt es gar nicht mehr: „Wenn der Gutschein nicht eingelöst wurde und der Veranstalter in der Zwischenzeit insolvent geworden ist, dann ist das Geld leider weg“, so Schrittwieser.

Gutschein muss bar ausbezahlt werden

Gibt es den Veranstalter noch, muss der Gutschein jedenfalls ohne Abzüge in bar abgelöst werden, sagt die Konsumentenschützerin: „Wenn man die Auszahlung des Gutscheins verlangt, dann ist der Veranstalter unverzüglich verpflichtet, das in Geld zu bezahlen.“ Wie viele Gutscheine derzeit noch in Umlauf sind, lasse sich nicht abschätzen; es gebe auch keinen Überblick, wie viele Veranstaltungen in der Zeit der Pandemie abgesagt wurden.