Johannes Rauch
APA/HANS PUNZ
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Wirtschaft

Pflegekarenz soll ausgeweitet werden

Seit neun Jahren gibt es für Menschen, die eine Person zu Hause pflegen, die Möglichkeit, in Pflegekarenz zu gehen. Sozialminister Johannes Rauch möchte hier die finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige ausbauen.

Wer eine angehörige Person zu Hause pflegt, kann sich von der Arbeit für einen Monat karenzieren lassen oder die Arbeitszeit reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegestufe der oder des Angehörigen mindestens die Stufe drei ist und dass im Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als fünf Personen tätig sind.

Das Angebot wird aktuell von rund 1,7 Prozent aller Daheim-Pflegenden genützt. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) will deshalb den Anspruch auf Pflegekarenz ausweiten: „Ich bin dabei, den Rechtsanspruch auf Pflegekarenz zu verlängern. Es gibt den Anspruch auf einen Monat, also vier Wochen, und mein Zugang ist, es auf drei Monate zu verlängern, weil ein Monat einfach zu kurz ist.“

Betroffene über das Vorhaben erfreut

Bei der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger wird diese Ankündigung mit Freude aufgenommen, sagte Finanzreferentin Annemarie Gigl: „Mit einem Monat ist oft die Pflegeleistung zu kurzfristig, dass sich die Menschen einigermaßen erholen können. Also das würde ich auf jeden Fall sofort befürworten.“

Da viele Patientinnen und Patienten aber über einen wesentlich längeren Zeitraum hinweg zu Hause betreut werden, wünscht sich Gigl Unterstützung für zu Hause. Helferinnen und Helfer sollen laut der Steirerin ohne spezielle Ausbildung mithelfen können und via Dienstleistungsscheck bezahlt werden. Das sei derzeit für Pflegeleistungen nicht möglich.

Überarbeitung der Pflegeteilzeit

Die Möglichkeit der Arbeitszeitreduktion – die sogenannte Pflegeteilzeit – muss laut Sozialminister Rauch ebenfalls überarbeitet werden. Dieses Modell haben im Jahr 2022 österreichweit nur 131 pflegende Angehörige in Anspruch genommen.