Chronik

Oststeirer nach tödlichem Unfall verurteilt

Ein tödlicher Verkehrsunfall im Gleinalmtunnel hat am Dienstag zu einer Verurteilung eines Oststeirers geführt. Der damals alkoholisierte Pkw-Lenker fuhr im März 2022 auf einen defekten, stehenden Sattelschlepper auf – sein Beifahrer und bester Freund starb.

Der Prozess am Grazer Straflandesgericht zeichnete das tragische Ende eines unbeschwerten Skitages Ende März letzten Jahres nach. Die beiden Oststeirer kannten einander seit der Kindheit.

Noch zwei Schnäpse direkt vor der Abfahrt

Den Skitag in Obertauern nutzten die beiden bis zur letzten Minute, auch beim Apres-Ski – wie die Richterin am Dienstag feststellte. Mehrmals kehrten die beiden Männer in Hütten ein, konsumierten Bier, Radler und Schnaps. Kurz vor der Abfahrt kippte der 51-jährige Oststeirer noch zwei Schnäpse in sich hinein: Er habe sie schnell austrinken wollen, damit sie endlich fahren konnten, so seine Erklärung vor Gericht.

1,1 Promille Alkohol wurden Stunden später in seinem Blut festgestellt, bei der Abfahrt dürften es etwa 1,5 Promille gewesen sein. „Das ist ziemlich angesoffen“, so die Richterin. Die Fahrt der beiden Männer nach Hause in Richtung Oststeiermark führte quer durch die Steiermark.

Viel zu wenig Abstand gehalten

Im Gleinalmtunnel auf der A9 kam es schließlich zur Tragödie: Ein Sattelschlepper blieb ohne Sprit im Tunnel stehen, die Warnblinkanlage war an. Ein Video der Tunnelwarte zeigte am Dienstag im Gerichtssaal, was daraufhin passierte: Mehrere Autos und auch Schwerfahrzeuge fuhren problemlos an dem Sattelschlepper vorbei, dann kam ein Klein-Lkw – die Lenkerin verriss den Wagen nach links und schaffte es gerade noch, an dem stehenden Lkw-Zug vorbeizuschlittern; nur ein Außenspiegel des Kleinlasters brach bei einer kurzen Berührung ab.

Viel zu knapp dahinter fuhr der Oststeirer mit seinem Freund am Beifahrersitz nach. „Pass auf“, habe sein Freund gerufen, dann sei alles weiß geworden vom Airbag, schilderte der Angeklagte. Im Video war ein lauter Knall zu hören, als das Auto den Sattelschlepper rammte – der damals 53-jährige Beifahrer war auf der Stelle tot. Laut dem Sachverständigen hätte der Abstand des Autos zum vor ihm fahrenden Kleinlaster zumindest doppelt so groß sein müssen, damit der Lenker noch reagieren hätten können.

„Ich habe das Schlimmste gemacht, was man machen kann. Es tut mir so entsetzlich leid für die Familie. Ich habe meinen besten Freund verloren“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Drei Monate unbedingte Haft – nicht rechtskräftig

Vor fünf Jahren wurde ihm bereits einmal der Führerschein abgenommen, weil er betrunken mit dem Auto gefahren war – das wirkt sich erschwerend auf das Urteil aus: Der Oststeirer wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt; die Richterin stellte ihm eine Fußfessel in Aussicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.