Mordversuchsprozess in Graz
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Chronik

Wirt nach Messerattacke verurteilt

Wegen schwerer Nötigung und grob fahrlässiger Körperverletzung ist am Freitag in Graz ein Wirt verurteilt worden. Er soll im Dezember 2021 mit einem Messer auf einen Mann losgegangen sein; ein anderer Gast konnte dazwischengehen, erlitt aber einen Stich in den Bauch.

Der erste Rechtsgang zu dem Fall hatte im Juni des Vorjahres stattgefunden: Die Geschworenen befanden damals, dass es sich bei dem ersten Angriff – bei dem niemand verletzt wurde – um versuchten Mord handelte. Der zweite Teil mit dem Stich in den Bauch wurde als grob fahrlässige Körperverletzung angesehen, insgesamt wurde der Wirt zunächst zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch im Fall des Bauchstichs wurde rechtskräftig, der mögliche Mordversuch musste aber wegen eines Formalfehlers nochmals verhandelt werden – mehr dazu in Mordversuch: Acht Jahre Haft für Wirt (14.6.2022).

„Eine zufällige Geschichte“

„Das Ganze war eine zufällige Geschichte“, stellte der Staatsanwalt fest. Dass Alkohol eine Rolle spielte, war von Anfang an klar. Was ungewöhnlich war, war die Tatsache, dass der Wirt eigentlich keine Beziehung zu den Männer, auf die er losging, hatte – als Motiv sah der Staatsanwalt eine Kränkung, die auf einer Monate zurückliegenden Zurückweisung des Beschuldigten durch eine Kellnerin zurückging; diese war damals in Begleitung einer der beiden Männer zu Gast gewesen.

„Den stich i ab“

Die Worte „Den stich i ab“ soll der Angeklagte geäußert haben und dann mit einem Fleischermesser auf die Männer, die im Hof eines Lokals standen, losgegangen sein. Er hob das Messer und wollte laut Ankläger den einen Gast in den Rücken stechen, was der zweite verhindern konnte. Dieser wurde dabei aber verletzt.

Der Verteidiger beteuerte, dass sein Mandant den Männern mit dem Messer nur Angst machen und „herumfuchteln“ wollte; die Frau spiele eine ganz nebensächliche Rolle, das Motiv sei seiner Meinung nach „konstruiert“. Er betonte auch, wie tüchtig sein Mandant sei: „Er ist jetzt Chef der Gefängnisküche“, führte der Anwalt aus.

Unbedingte Strafe in Untersuchungshaft verbüßt

Die Geschworenen entschieden diesmal anders als im ersten Verfahren: Sie deuteten am Freitag den ersten Angriff „nur“ als schwere Nötigung, nicht als Mordversuch; zusammen mit der grob fahrlässigen Körperverletzung ergab das eine Strafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt. Den unbedingten Teil hat der Angeklagte bereits mit der Untersuchungshaft verbüßt, daher wurde er im Anschluss an die Verhandlung sofort enthaftet. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab – das Urteil ist nicht rechtskräftig.