Die Schulassistenz ist eine wichtige Unterstützungsleistung, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bzw. anderen besonderen Bedürfnissen den Schulbesuch in der Steiermark zu ermöglichen. Das Budget dafür beträgt derzeit über 40 Mio. Euro.
Ab dem Schuljahr 2023/24 wird die Schulassistenz auf neue Beine gestellt und vom Sozial- in das Bildungsressort verlagert. Darauf haben sich Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) und Bildungslandesrat Werner Amon (ÖVP) verständigt.
Assistenz soll Teil der Schule werden
Kampus sieht in der Verlagerung keinen Kompetenzverlust: „Es wird für die Kinder deutlich besser werden, und das ist mir ein großes Anliegen.“ Der Grundgedanke sei, die Schulassistenz zur Gänze zum Teil des Systems Schule zu machen, sodass die Schule diese Ressource selbst steuern kann.
Für all jene Kinder, die bereits einen Bescheid für eine Schulassistenz haben, werde sich nichts ändern – ebenso wenig bei der Zusammenarbeit mit den bisherigen Trägerorganisationen. Der Gesetzesentwurf soll im Februar in Begutachtung gehen.
Bündelung soll Vereinfachung bringen
Laut dem neuen Gesetz würden künftig Schuldirektorinnen und Schuldirektoren den Antrag für eine Schulassistenz stellen – in Abstimmung mit medizinischen Expertinnen und Experten. So sei sichergestellt, dass die Schule stärker in den Prozess eingebunden werde, sagte Amon: „Weil die Eltern nicht mehr auf die Bezirkshauptmannschaft gehen müssen, um den Antrag für eine Schulassistenz zu stellen, sondern sie werden künftig die Möglichkeit haben, diesen Antrag direkt vor Ort bei der Schulleitung einzubringen, die diesen Antrag dann weiterleitet.“ Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz trifft eine zuständige Abteilung in der Landesregierung.
Breiteres Angebot: Auch chronische Erkrankungen
Neben den bisher abgedeckten Bereichen (unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung) sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes miteinbezogen werden.
Schulassistenz wird neu geregelt
3.500 Kinder mit Beeinträchtigungen bekommen in der Steiermark eine Schulassistenz. Ab dem kommenden Schuljahr soll eine Neustrukturierung mehr Inklusion und einen leichteren Zugang bringen.
Gelten wird die Schulassistenz für den Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen (Volks-, Mittel- und Sonderschulen sowie Polytechnischen Schulen), der Land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der Berufsschulen subsidiär (sofern die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes nicht greifen). Für Bundesschulen besteht hingegen keine landesgesetzliche Regelungskompetenz.
Bedarfsorientierte Qualifikation der Assistenten
Die Qualifikation der Schulassistenz soll auf die jeweiligen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sein. Er oder sie soll etwa eine Ausbildung in medizinischen, pädagogischen oder sozialen Bereichen haben. Mittelfristig sei auch eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Qualifikationsanforderungen geplant.