Schauspieler Florian Teichmeister am 26. Oktober 2021
APA/Florian Wieser
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CHRONIK

Steirische Filmindustrie zu Causa Teichtmeister

Die steirische Filmindustrie begrüßt die am Sonntag getroffene Entscheidung, dass der Film „Corsage“ für Österreich im Rennen um den Auslandsoscar bleibt. Obwohl sich der darin mitwirkende Florian Teichtmeister vor Gericht wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten wird müssen.

Die Filmverantwortlichen und der zuständige Fachverband haben am Sonntag entschieden, dass „Corsage“ für Österreich im Rennen um den Auslandsoscar bleibt. Der Strafantrag gegen Schauspieler Florian Teichtmeister sei erschreckend, man müsse diesen aber von der künstlerischen Leistung der Regisseurin und dem Film selbst trennen – mehr dazu in „Corsage“ bleibt Österreichs Oscar-Kandidat (news.ORF.at; 15.1.2023). Das Burgtheater setzt „Nebenan“ ab – mehr dazu in Fall Teichtmeister: Burg setzt Stück ab (wien.ORF.at; 16.1.2023).

Fall Teichtmeister: Mayer kündigt Prüfung an

Wurde im Fall Florian Teichtmeister zu spät reagiert? Das will Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer nun prüfen lassen. Die Vorwürfe gegen den bekannten Schauspieler sollen in der Kulturszene schon länger bekannt gewesen sein.

Meinung: Richtiger Schritt

Noch immer sei man tief erschüttert und fassungslos, sagte Hans-Robert Schauer, Obmann der Sparte Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Steiermark: „Es ist unsäglich, was da passiert. Es ist fast ärger als der Todesfall eines Darstellers. Gut ist, dass es ans Tageslicht gerät, aber es ist natürlich für alle in der österreichischen Filmbranche und generell natürlich ein tiefer Schlag.“

Seit gestern Abend steht fest, dass der Film „Corsage“, mit starker steirischer Beteiligung, trotz des Strafantrags gegen Hauptdarsteller Florian Teichtmeister im Rennen um den Auslandsoscar bleibt. Das sei ein richtiger und wichtiger Schritt, vor allem für hunderte an dem Film Beteiligte, meinte Schauer, die sonst unschuldig zum Handkuss kämen.

„Man muss da sehr wohl trennen“

„Es ist natürlich sowieso ein Lottosechser, dass es überhaupt so weit gekommen ist, dass ein Film von Marie Kreutzer, und der Produzent ist ja auch ein Steirer, Alexander Glehr, auf der Nominiertenliste für die Auslandsoscars ist. Und die Hundertschaft an Kreativen, die daran gearbeitet hat, die kann man da jetzt nicht mit hineinziehen. Und ich würde meinen, dass man da dann doch sehr wohl trennen muss, um jetzt nicht das gesamte Image unseres steirischen
Filmschaffens hier in Misskredit zu bringen“, so Schauer.

Schauer: Sensibles Thema

Auf die Frage, ob im Falle einer einschlägigen Verurteilung, wie sie in der Causa Teichtmeister im Raum steht, eine Schauspielerin oder ein Schauspieler generell für immer aus dem Filmwesen ausgeschlossen werden soll, sagte Schauer: „Das ist sehr sensibel, dieses Thema. Es gibt auch keine gesetzliche Regelung, dass man sagt: Wenn dieses oder jenes jemals passiert ist oder sich gezeigt hat an einer Person, dass diese dann in keinster Weise mehr eine vertrauensvolle Position bezieht oder eine solche bekleiden darf. Also da wäre ich sehr, sehr vorsichtig.“