Manfred Eber Finanzreferent Graz KPÖ
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Politik

Grazer Stadtrat kontert in Wohnsitzdebatte

Medienberichte haben am Mittwoch eine Debatte rund um den Hauptwohnsitz des Grazer Stadtrats Manfred Eber (KPÖ) ausgelöst, da dieser mehr Zeit in Neuseiersberg verbringe. Eber selbst allerdings entkräftete die Vorwürfe mit Verweis auf die Judikatur und kündigt nun umgekehrt an, selbst rechtliche Schritte zu prüfen.

Seinen Hauptwohnsitz hat Eber im Grazer Bezirk Gries angemeldet, was auch Voraussetzung dafür ist, um in den Gemeinderat gewählt zu werden. Laut einem Bericht der Zeitung „Woche“ soll Eber aber die meiste Zeit in einem Haus in Seiersberg-Pirka leben, in dem er nur einen Zweitwohnsitz angemeldet habe. Das würden Aussagen von Nachbarn belegen, wonach Eber regelmäßig mit dem Bus von Seiersberg nach Graz zur Arbeit fahre, heißt es im Medienbericht.

Eber nimmt Kritikern Wind aus den Segeln

Der betroffene Stadtrat machte daraus auch keinen Hehl und bestätigte gegenüber dem ORF Steiermark sogar, immer wieder an seinem Nebenwohnsitz in Neuseiersberg zu übernachten: „Dabei handelt es sich um das Elternhaus sozusagen, wo es auch einen Garten und auch Tiere gibt, die ich natürlich entsprechend auch hegen und pflegen muss. Wenn es jetzt rein ums Übernachten geht, bin ich wahrscheinlich öfter in Seiersberg, das ist richtig.“

Das aber stehe durchaus im Einklang mit seiner Tätigkeit als Grazer Stadtrat, betonte Eber: „Es geht vor allem um die Arbeit auch und wie es im Gesetz dann heißt, um die gesellschaftlichen und den beruflichen Mittelpunkt und da ist natürlich klar, dass ich den Großteil meiner Zeit in Graz verbringe.“ Auch die Spekulationen rund um ein Auto mit Innsbrucker Kennzeichen kann Eber aufklären: „Das ist das Auto meiner Mutter, die in Innsbruck lebt. Das ist auf sie angemeldet und gehört ihr, und sie hat es mir immer wieder zur Nutzung überlassen.“

Rückendeckung durch Judikatur und Magistratsdirektion

Rückendeckung für Eber gebe es auch seitens des Magistratsdirektors, der bestätigt habe, dass der Aufenthalt nicht das einzige entscheidende Kriterium für den Hauptwohnsitz sei: „Es geht darum, wenn man zwei Wohnsitze hat, kann sozusagen der Betroffene selber für sich entscheiden, was der Hauptwohnsitz ist und nachdem ich in der Stadt Graz ja berufstätig bin und das schon seit vielen Jahren, ist es für mich klar, dass mein Lebensmittelpunkt auch die Stadt Graz ist.“

Die erhobenen Vorwürfe bezeichnete Eber daher als rechtlich nicht haltbar, auch mit Verweis auf bereits durchjudizierte Fälle. So war 2008 auch der ehemalige Kulturstadtrat Werner Miedl (ÖVP) mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert gewesen – zwar trat Miedl in der Folge zurück, wurde letztlich aber entlastet: „Ohne den Fall Miedl im Detail zu kennen: Ich glaube, dass uns wenig unterscheidet und der Herr Miedl hat ja im Nachhinein auch Recht bekommen und hat dann auch einen – im Übrigen vom damaligen Bürgermeister Nagl unterschriebenen – Bescheid zugestellt bekommen, dass er in Graz seinen Hauptwohnsitz hat.“

Auch im Fall von Heinz Christian Strache, dem der Wohnsitz vor der Wien-Wahl 2020 kurzzeitig zum Verhängnis geworden war, fiel die Entscheidung letztlich zugunsten des Beschuldigten aus – mehr dazu in Strache-Kandidatur fix (21.8.2020).

„Empört“ über private Überwachung

Erbost zeigte sich der Grazer Stadtrat Eber in der aktuellen Causa vor allem darüber, offenbar überwacht worden zu sein: "Das Empörende für mich dabei ist, dass da in meinem Privatleben herumgeschnüffelt wird und das kann ich absolut nicht nachvollziehen. Dieses Nachschnüffeln erinnert an Methoden eines Überwachungsstaates und sie sind zudem noch möglicherweise mit Steuergeldern finanziert worden“, so der Grazer Stadtrat, der eine politisch motivierte Aktion nicht ausschließt. Eber holt daher nun zum Gegenschlag aus: „Ich befinde mich in Rücksprache mit meinem Anwalt und lasse gerade prüfen, ob ich rechtliche Schritte deswegen in die Wege leiten werde.“