Der Bürgermeister wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro sowie zu einer bedingten Haftstrafe in der Höhe von vier Monaten verurteilt. Mitangeklagt war ein Wirt zu dessen Lokal der Gastgarten gehört um dem es unter anderem in er Verhandlung ging. Der Wirt erhielt eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro sowie ebenfalls eine bedingte Haftstrafe in der Höhe von vier Monaten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Genehmigungen für Sperrstunde und Gastgarten
Es sind die Aussagen des Wirts gegenüber der Polizei, die den Bürgermeister vor Gericht gebracht haben. Nach mehrmaligen Kontrollen soll er gegenüber der Polizei sein Näheverhältnis zum Bürgermeister ins Spiel gebracht haben. Laut Staatsanwaltschaft habe er – um einen Sperrstundenverlängerungsbescheid zu erhalten – gemeint, „es ist eh schon alles mit dem Seppi besprochen“. Bürgermeister Josef Wallner (SPÖ) soll diesen Bescheid auch unterschrieben haben. Es habe sich um eine Sperrstundenverlängerung im Coronasommer 2020 gehandelt, die nur für die zwei Lokale des Wirts gegenüber dem Rathaus gegolten habe. Ähnliches soll sich auch bei der Genehmigung des Gastgartenbetriebs in der Coronazeit für ein Lokal des Wirts abgespielt haben.
Laut Staatsanwaltschaft musste dem Bürgermeister jedoch bewusst gewesen sein, dass der Wirt diesen Gastgarten gar nicht betreiben hätte dürfen, weil dieser nicht bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt war. Die Genehmigung sei laut den Anklägern ohne jegliche Prüfung der Nachbarschaftsrechte unterschrieben worden.
Wirt und Bürgermeister bestreiten Anschuldigungen
Außerdem seien die Genehmigungsbescheide ohne Gebühren ausgestellt worden. Einmal habe der Bürgermeister einen weiteren Bescheid zur Sperrstundenverlängerung am Computer zu Hause selbst geschrieben und dann vom Rathaus aus an die Polizeiinspektion gefaxt. Die Polizisten habe das veränderte Erscheinungsbild aber stutzig gemacht. Der Lokalbetreiber ist wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch erstangeklagt. Dem Bürgermeister wird als Zweitangeklagten Amtsmissbrauch vorgeworfen. Beide bestreiten die Anschuldigungen.
Fall von „Freunderlwirtschaft“
Als der Staatsanwalt Donnerstagvormittag das Wort ergriff´sprach dieser von „einem Fall von Freunderlwirtschaft“. Er schilderte, wie es immer wieder Streit um den Gastgarten des Lokals beim Hauptplatz gegeben hatte. Der Wirt soll dort ohne gültige Genehmigung Veranstaltungen abgehalten haben, was auch zu Lärmbelästigung für die Nachbarn geführt habe. Außerdem prangerte der Ankläger an, dass der Bürgermeister in einigen Fällen die Genehmigungen ohne Gebühren ausgestellt habe. Der Schaden für die Gemeinde beträgt rund 60 Euro, die der Bürgermeister mittlerweile aus eigener Tasche bezahlt hat.
Stehtische für punktuelle Veranstaltungen
„Der Anklagevorwurf wackelt und hinkt gewaltig“, führte der Verteidiger des Bürgermeisters aus. „Gerade er ist kein Ortskaiser“, betonte der Anwalt und erklärte, sein Mandant habe lediglich 2020 „in einer Ausnahmezeit dafür gesorgt, dass Möglichkeiten für Aktivitäten von Jugendlichen geschaffen werden“. Der Bürgermeister fühlte sich bei der Verhandlung am Donnerstag nicht schuldig. „Es war kein Gastgarten, es sind nur für punktuelle Veranstaltungen Stehtische aufgestellt worden“, schilderte der Angeklagte. Seine Beziehung zum Wirt sei „korrekt, aber kein freundschaftliches Verhältnis“. Von den Beschwerden der Anrainer wegen des Lärms bei den Veranstaltungen habe er „nie etwas von der Bezirkshauptmannschaft gehört, auch nicht informell“, so der Angeklagte.
Veranstaltung oder Aktivität?
Im Fall einer Veranstaltung schickte er ein Fax an die Polizei, dass alles genehmigt sei, nach Meinung der Anklage ohne jede rechtliche Grundlage. Der Beschuldigte gab an, er wollte einfach kurzfristig ermöglichen, dass alles stattfinden könne. „Man kann als Bürgermeister nicht etwas ohne Grundlagen machen, nur weil man es für gut hält“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Den Staatsanwalt interessierte, um welche Veranstaltungen es sich gehandelt habe, das gehe aus den Genehmigungen nie hervor. „Es war zur Coronazeit, da konnten die Leute aus dem Lokal in den Hof gehen und dort am Stehtisch ohne Maske etwas trinken“, erzählte der Bürgermeister. „Das ist für Sie eine Veranstaltung?“, wunderte sich der Ankläger. „Eine Aktivität“, verbesserte der Befragte.
Wirt ging bei Prozess auf Distanz
Der Wirt des Lokals muss sich wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verantworten. Er fühlte sich ebenfalls nicht schuldig. „Sind Sie mit dem Bürgermeister befreundet?“, wollte die Richterin wissen. „Wir sind bekannt“, ging der Angeklagte auf Distanz. Die Genehmigungen habe er nur gebraucht, „damit ich bei Kontrollen etwas vorzeigen kann“. Dass diese Formulare unterschiedlich ausgesehen haben, hatte ihn nicht weiter interessiert. Die Unterscheidung zwischen Veranstaltung, Aktivität oder Gastgarten habe ihn nie beschäftigt: „Ich habe gesagt, was ich vorhabe. Stehtische aufstellen. Sonst nichts“, betonte er.