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Politik

Wildbachverbauung: RH kritisiert Gemeinden

In seinem Bericht „Wildbach- und Lawinenverbauung in Oberösterreich und der Steiermark“ kritisiert der Rechnungshof den mangelnden Schutz vor Naturgefahren in einigen Gemeinden. Nicht alle würden ausreichend kontrollieren und an die Forstbehörde berichten.

Der Bundesrechnungshof nahm sich das Landwirtschaftsministerium sowie dessen nachgeordnete Dienststelle, die Wildbach- und Lawinenverbauung, im Zeitraum 2015 bis 2020 vor. Gemäß Forstgesetz 1975 sind die Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Wildbäche samt Zuflüssen mindestens einmal pro Jahr zu begehen: Holz oder andere Gegenstände, die den Wasserlauf hemmen, müssen entfernt werden – und nicht alle Gemeinden im Norden der Steiermark kamen dieser Verpflichtung nach.

Unterschiedliche Gefahrenzonenpläne

Der Rechnungshof empfiehlt, die Finanzierung von Schutzmaßnahmen aus Bundesmitteln an die nachweisliche Erfüllung der im Forstgesetz 1975 vorgeschriebenen Aufgaben durch die Gemeinden zu binden. Zudem wären gesetzliche Regelungen zu prüfen, die eine Priorisierung und eine zeitliche Staffelung der Wildbachbegehungen ermöglichen.

Die Gefahrenzonenpläne werden auf mehreren Plattformen zur Verfügung gestellt: naturgefahren.at, HORA, INSPIRE.Portal Austria, den Geoinformationssystem(GIS)-Services der Ämter der Landesregierungen und dem Gemeindeportal der Wildbach- und Lawinenverbauung. Auf den Plattformen unterscheiden sich die zugänglichen Gefahrenzonen laut Rechnungshof inhaltlich und in der Größe des Maßstabs.

Ausweisung bisher freiwillig

Ein stichprobenartiger Vergleich zwischen den Websites des Bundes – naturgefahren.at und HORA – sowie der GIS-Seite des Landes Steiermark habe in einem Beispiel eine unterschiedliche Ausweisung der Gefahrenzonen ergeben. Erst seit dem 30. März 2021 ist es – auf freiwilliger Basis – vorgesehen, in den Gefährdungszonenplänen jene Flächen darzustellen, die durch Hochwässer, Muren oder Lawinen mit einem Wiederkehrintervall von 300 Jahren gefährdet sind. Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Extremwetterereignisse spricht sich der Rechnungshof für eine verpflichtende Ausweisung dieser Flächen aus.