Hühner bzw. Geflügel
APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Chronik

Geflügelpest: Schutzzonen errichtet

In einem südsteirischen Junghennenbetrieb mit rund 2.600 Tieren ist die Geflügelpest ausgebrochen. Der gesamte Geflügelbestand muss getötet werden und es wurde eine umfangreiche Schutzzone eingerichtet. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Am 23. Jänner 2023 meldete der Betreuungstierarzt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, dass in einem Betrieb vermehrt Todesfälle aufgetreten sind.

Der Betrieb liegt in einer Region, die als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen ist.

AGES bestätigt Infektion

Am Mittwoch hat die AGES bei den untersuchten Tieren das Vorliegen einer Infektion mit aviärem Influenzavirus vom Typ A H5N1 bestätigt. Aufgrund des Nachweises der Geflügelpest wurde die schmerzlose Tötung des Bestands angeordnet sowie eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Bestand festgelegt.

Die Maßnahmen können in der Überwachungszone frühestens 30 Tage und in der Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebs aufgehoben werden.
Die Bezirkshauptmannschaften Leibnitz und Südoststeiermark machen diese Zonen sowie die dort geltenden Maßnahmen und Verkehrsbeschränkungen per Sperrverfügung kund.

Insgesamt fast 700 Betriebe von Maßnahmen betroffen

In der Schutzzone befinden sich insgesamt 94 Betriebe mit etwa 24.000 Stück Geflügel und in der Überwachungszone 581 Betriebe mit circa 60.000 Stück Geflügel. Sämtliche Betriebe der Schutzzone und zehn Prozent der Betriebe in der Überwachungszone müssen in den nächsten Wochen amtstierärztlich kontrolliert werden. Bis zur Aufhebung der Zonen (Überwachungszone frühestens 30 Tage und Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebs) müssen alle Geflügelhalter in diesem Gebiet ihre Tiere im Stall halten und dürfen kein Geflügel von außerhalb der Zonen einstallen.

Sicherheitsmaßnahmen einhalten!

Weiters sind strenge Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, so müssen etwa Kleidung und Schuhe vor dem Betreten der Stallungen gewechselt werden. Außerdem müssen Geflügelhalter Krankheitserscheinungen und Todesfälle melden. Oder auch, wenn die Hühner weniger Eier legen. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, eine Gefährdung durch den Genuss von Eiern oder Geflügelfleisch besteht nicht.

Beim Land appelliert man, auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu achten und auch tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel unverzüglich dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.

Gemeinden in der Schutzzone:

Bezirk Leibnitz:

  • Schwarzautal mit den Katastralgemeinden Hainsdorf und Matzelsdorf
  • Sankt Veit in der Südsteiermark mit den Katastralgemeinden Hütt, Labuttendorf und St. Nikolai ob Draßling

Bezirk Südoststeiermark:

  • Mettersdorf am Saßbach mit den Katastralgemeinden Landorf, Mettersdorf, Rannersdorf und Rohrbach

Gemeinden in der Überwachungszone:

Bezirk Leibnitz:

  • Gabersdorf
  • Gralla
  • Ragnitz
  • Wagna mit den Katastralgemeinden Hasendorf, Leitring und Wagna
  • Leibnitz mit den Katastralgemeinden Altenmarkt, Kaindorf an der Sulm und Leibnitz
  • Sankt Georgen an der Stiefing mit der Katastralgemeinde Lappach
  • Schwarzautal mit den Katastralgemeinden Maggau, Schwarzau, Unterlabill, Breitenfeld, Wolfsberg, Marchtring
  • Sankt Veit in der Südsteiermark mit den Katastralgemeinden Lind, Lipsch, Neutersdorf, St. Veit am Vogau, Perbersdorf bei St. Veit, Pichla, Seibersdorf bei St. Veit, Siebing und Weinburg
  • Straß in Steiermark mit den Katastralgemeinden Gersdorf, Obervogau, Straß, Untervogau

Bezirk Südoststeiermark:

  • Jagerberg
  • Mettersdorf am Saßbach mit der Katastralgemeinde Zehensdorf
  • Mureck mit den Katastralgemeinden Hainsdorf und Oberrakitsch.
  • Sankt Peter am Ottersbach mit den Katastralgemeinden Bierbaum, Edla, Entschendorf, Perbersdorf bei St. Peter, St. Peter am Ottersbach, Wiersdorf und Wittmannsdorf
  • Sankt Stefan im Rosental mit der Katastralgemeinde Glojach