Gericht

Bestellungen nicht bezahlt: Drei Schuldsprüche

Fernseher, Laptop, Staubsauger, Kleidung, Kinderspielzeug: Ein Mann und ein Ehepaar standen wegen ihrer Versandhausschulden am Mittwoch in Graz vor Gericht – und alle drei fassten bedingte Haftstrafen aus.

Der erste Fall betraf einen Serben, der ab 2017 immer wieder bei Universal und Quelle bestellt hatte: Von der Digitalkamera über ein Smartphone bis hin zu Hosen und Schuhen ließ sich der 49-Jährige alles liefern, allerdings auf den Namen seines Vaters. Er selbst hätte aufgrund seiner Schulden durch eine Geschäftspleite nichts bekommen, erklärte er. „Er hat bestellt, weil er es sich nicht hätte kaufen können“, argumentierte der Verteidiger.

„Ich konnte das nicht mehr zahlen“

„Wieso haben Sie dann aufgehört zu bestellen?“, interessierte die Richterin. „Weil die Zinsen extrem hoch waren und ich das nicht mehr zahlen konnte“, antwortete der Beschuldigte. Die Versandhäuser kassierten satte 20 Prozent Zinsen: „Das ist ja schon fast Sachwucher“, meinte der Verteidiger. „Gerade noch nicht strafbar“, kommentierte die Richterin. Für den Serben bedeutete das, dass er monatlich mehr als 60 Euro Zinsen zahlen musste, dazu kamen noch rund 100 Euro für jede einzelne Mahnung. Als er sich gar nicht mehr heraussah, erstatte er Selbstanzeige. Seinen Vater informierte er auch, dieser war „nicht gerade glücklich“, formulierte es der Angeklagte. Er wurde zu fünf Monaten bedingt verurteilt und muss noch rund 11.000 Euro an die Versandhäuser zahlen.

„Ich bekomme auch nichts mehr“

Unmittelbar darauf ging es im Gerichtssaal weiter mit Versandbetrug: Diesmal stand ein Ehepaar vor der Richterin. Die beiden, die mittlerweile getrennt sind, wurden für ihre „Einkäufe“ bereits einmal verurteilt.

Bei dem Mann war der Fall klar, bei der Frau ließ sich auch durch akribisches Studium der Unterlagen nicht klären, was beim letzten Mal schon eingerechnet wurde und was nicht. „Ich habe seit damals nichts mehr bestellt“, beteuerte die Frau. Nachsatz: „Ich bekomme auch nichts mehr auf meinen Namen.“ Daher hatte sie schon einige Male ihren Mädchennamen benutzt, aber damit war dann auch bald Schluss.

Sie begann 2016 zu bestellen, „weil ich immer weniger Geld hatte, ich habe aufgehört zu arbeiten und war bei den Kindern zu Hause. Eine Ratenreduktion wurde abgelehnt“, erzählte sie. Sie hatte in erster Linie „Sachen für die Kinder, Kleidung, Spielzeug zu Weihnachten und zum Geburtstag“ bestellt. Ihr Mann orderte ebenfalls Kleidung, die er aber nach eigenen Angaben weggeworfen hat, „weil sie nicht gepasst hat“. Die Frau bekam für beide Delikte zusammen fünf Monate bedingte Haft, ihr Ehemann kam mit zwei Monaten bedingt davon; auch bei ihr sind noch über 11.000 Euro offen, die zu bezahlen sind.

Nicht rechtskräftig

Alle drei Angeklagten nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab – die Urteile der beiden Verhandlungen sind daher nicht rechtskräftig.