Thema „Kindergarten/Kinderbetreuung“: Eine Betreuerin mit Kindern
APA/HARALD SCHNEIDER
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Bildung

Elementarpädagogik soll attraktiver werden

Die Elementarpädagogik ist besonders von Personalmangel betroffen. Ein neues Gesetz soll längerfristig Rahmenbedingungen schaffen, um die Jobs in diesem Bereich attraktiver zu machen – die Novelle ging nun in Begutachtung.

Die 15.000-Euro-Prämie des Landes im letzten Herbst brachte 400 neue Elementarpädagoginnen und -pädagogen, die sich für drei Jahre verpflichteten – mehr dazu in Elementarpädagogen: Prämie gleicht Notstand aus (27.12.2022).

„Langfristig das System absichern“

Bildungslandesrat Werner Amon (ÖVP) spricht von einem „erfolgreichen Notpflaster“, ist aber der Meinung, „dass das eine kurzfristige notwendige Maßnahme war, die erfolgreich war. Aber der Anspruch muss natürlich sein, dass wir nachhaltige Lösungen haben, dass wir langfristig das System absichern. Das geht nicht mit einmaligen Prämien-Zahlungen, sondern geht nur mit einem Gesamtrahmen.“

Betreuungsschlüssel soll sinken

Dieser soll jetzt mit dem neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geschaffen werden. Vorgesehen ist die Senkung des Betreuungsschlüssels von derzeit 1:25 stufenweise auf 1:20 in den nächsten vier Jahren und die Einführung einer Sozialstaffel für Unter-Dreijährige. Bei Gruppenzusammenlegungen an Randzeiten soll es Erleichterungen geben. Entlastungen sind auch für Tageseltern vorgesehen: So soll etwa die Überbrückungshilfe bei Stundenrückgängen und geringer Auslastung gesetzlich verankert werden.

„Jetzt setzen wir Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen deutlich verbessern. Wir verhandeln natürlich auch über die Gehaltsstruktur – das ist ein wesentliches Element, wo ich auch davon ausgehe, dass wir zu einem positiven Abschluss kommen werden. Aber insgesamt wird es attraktiver, in der Elementarpädagogik tätig zu sein, und ich glaube, damit wird sich die Gesamtsituation auch entspannen“, so Amon.

Soll mit Betreuungsjahr 2023/24 in Kraft treten

Für die Begutachtung der Novelle sind jetzt vier Wochen Zeit. Der Beschluss im Landtag soll spätestens im Juni erfolgen, damit die Neuerungen mit dem Betreuungsjahr 2023/24 in Kraft treten können.