Am 13. Juni 2008 waren zwei Täter über ein aufgebrochenes Fenster in das Wohnhaus des Oststeirers eingestiegen. Als der Mann sie überraschte, drückten sie ihn mit dem Gesicht auf ein Bett und fesselten ihn mit Klebeband an Händen und Füßen – danach stahlen sie rund 5.000 Euro Bargeld sowie Münzen, Medaillen und Auszeichnungen. Den geknebelten und leicht verletzten 83-Jährigen ließen die Männer allein im Haus zurück; er konnte sich selbst befreien und Hilfe holen.
Mit einem Komplizen flohen die Täter anschließend nach Wien. Eine Zeugin notierte sich damals das Kennzeichen, sodass der Lenker des Fluchtfahrzeuges rasch ermittelt und noch im September 2008 zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Von den zwei Haupttätern fehlte allerdings mehr als ein Jahrzehnt jede Spur. Nach ihnen wurde international gefahndet, doch sie verwendeten zahlreiche Alias-Identitäten, um ihre Person zu verschleiern.
Im Oktober 2021 ging den Behörden dann einer der Haupttäter, ein Moldawier, am moldauisch-rumänischen Grenzübergang Albita-Leuseni ins Netz – er wurde ebenfalls zu mehreren Jahren Haftstrafe verurteilt. Im September 2022 schließlich wurde auch der dritte Verdächtige festgenommen: Der mittlerweile 49-jährige Moldawier war bei der Ausreise aus Deutschland geschnappt worden.
Staatsanwalt ist überzeugt
Er muss sich nun am Donnerstag in Graz verantworten. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass es sich bei dem Angeklagten um den dritten Täter handelt, denn es wurden entsprechende DNA-Spuren im Fluchtfahrzeug gefunden; außerdem soll der 49-Jährige über einen Bekannten den Tipp von einem Enkel des Opfers bekommen haben, dass in dem Haus Beute zu machen sei – ansonsten wäre niemand gezielt für einen Einbruch oder Raub zu dem abgelegenen Haus gefahren. Hinzu komme, dass die bereits verurteilten Komplizen den Mann schwer belasten würden.
Angeklagter leugnet
Der Verteidiger des Beschuldigten dagegen sprach von „Widersprüchen im Beweisverfahren“: Sein Mandant sei nicht schuldig und daher auch extra aus Hamburg, wo er mittlerweile wohnt und als Busfahrer arbeitet, angereist; „er will die Angelegenheit aufklären.“ Auf die Frage des Richters, warum die Komplizen ihn belasten sollten, antwortete der Angeklagte: „Vielleicht dachten sie, dass ich mich nicht verteidigen kann. Ich habe damals ein unsoziales Leben mit Drogen und Alkohol geführt.“ Er sei obdachlos gewesen und daher wohl auch im späteren Fluchtfahrzeug ein oder mehrmals mitgefahren – daher würden die DNA-Spuren kommen.
Vertagt
Für die Klärung des Sachverhalts hatte der Richter großen Aufwand betrieben: Mehrere Zeuginnen und Zeugen wurden geladen – allerdings erschien eine von ihnen nicht zu einer geplanten Videokonferenz. Der Fluchtfahrer von damals war ebenfalls als Zeuge geladen, erschien am Donnerstag allerdings – offenbar wegen eines Missverständnisses – nicht am Straflandesgericht Graz, sondern bei einem Bezirksgericht in Rumänien; er konnte daher ebenfalls noch nicht befragt werden. Beide sollen nun bei einem nächsten Termin am 20. April aussagen. Der Prozess wurde vertagt.