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Chronik

Urteil nach Messerattacke auf Großeltern

In Graz steht am Freitag ein junger Mann vor Gericht, der im Sommer 2022 seine Großeltern mit einem Messer attackiert haben soll. Der Betroffene gab sich kooperativ. Es wurde auf eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum entschieden.

Der mittlerweile 22 Jahre alte Mann soll im August des Vorjahres in Frohnleiten im Bezirk Graz-Umgebung mit einem Küchenmesser auf seine Großeltern losgegangen sein – mehr dazu in Mordversuch: Enkel stach auf Großeltern ein (22.8.2022).

Großeltern erlitten Schnittverletzungen

Die Großeltern gaben danach in den Einvernahmen an, dass ihr Enkelsohn versucht habe, die 63-jährige Frau mit einem Küchenmesser zu verletzen. Ihr gleichaltriger Ehemann sei dazwischen gegangen und habe versucht, den Angriff abzuwehren. Das Ehepaar erlitt bei dem Angriff des Enkels Schnittverletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Der junge Mann zeigte sich damals umfassend geständig und sprach in der Einvernahme von Tötungsabsicht. Bis zur Tat hatte er keinerlei körperliche Gewalt gegen seine Großeltern verübt.

Angeklagter: Gedanken im Hinterkopf

Vor der Tat habe er „ein sehr gutes Verhältnis“ zu den Großeltern gehabt, schilderte der Betroffene. „Aber im Hinterkopf habe ich gedacht, dass ich sie doch nicht mag, dass sie mir zu hässlich sind“, versuchte er seine damaligen Gefühle zu beschreiben. Der junge Mann hatte vor Jahren Probleme mit Drogen und war auch schon in der Nervenklinik behandelt worden. Unter anderem, weil er den Wahn hatte, ihm sei beim Essen mit Bekannten ein Chip eingepflanzt worden, beschrieb der Staatsanwalt.

„Das größte, schärfste und längste Messer“

Ungefähr drei Tage vor der Tat fasste der Grazer nach eigenen Angaben den Entschluss, seine Großeltern umzubringen. Er bildete sich ein, die beiden hätten ein inzestuöses Verhältnis. Also fuhr er hin, ging in die Küche und nahm „das größte, schärfste und längste Messer“, denn: „Ich wollte meiner Oma die Kehle durchschneiden. Und ich wollte auch meinen Opa töten“, gab er bei der Polizei an. Er packte die Frau bei den Haaren, riss ihren Kopf nach hinten und versetzte ihr einen Schnitt, der jedoch in erster Linie die Wange traf. „Sie hat gezappelt und geschrien“, schilderte er. Der Großvater fuhr dazwischen und griff ins Messer, das ihm sofort eine Sehne der Hand durchtrennte.

Der Angreifer floh, wurde aber wenige Stunden später festgenommen. Vor Gericht gab er sich sehr höflich und kooperativ, versuchte gar nicht, irgendetwas zu beschönigen. „Waren Sie wütend, ist etwas vorgefallen?“, versuchte Richterin Julia Riffel ein Motiv zu finden. „Nein, überhaupt nicht, es ist mir ganz plötzlich eingefallen“, antwortete der 22-Jährige. „Haben Sie Ihren Großeltern gezeigt, dass Sie sie nicht mögen?“, interessierte die Vorsitzende. „Nein, das habe ich ganz geheim gehalten“, meinte der Betroffene.

Auf Einweisung entschieden

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Mann eine paranoide Schizophrenie und stufte ihn als nicht zurechnungsfähig ein. Daher beantragte der Staatsanwalt nur eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum (früher: Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Anm.). Unbehandelt bestehe nämlich die große Wahrscheinlichkeit, dass der Grazer wieder so eine Tat begehen würde, führte der Ankläger aus. Die Geschworenen folgten der Empfehlung des Gerichtspsychiaters und sprachen sich für eine Einweisung aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.