Chronik

Polizei sucht brutalen Sexualverbrecher

Im Bezirk Graz-Umgebung ermittelt die Polizei nach einem brutalen Sexualverbrechen. Passiert ist der Vorfall in der Nacht auf Ostermontag in Großstübing. Aufgrund einer genauen Personenbeschreibung erhofft sich die Polizei Hinweise aus der Bevölkerung.

Polizeisprecher Heimo Kohlbacher sprach am Dienstag von einem „sehr schwer wiegenden Sexualdelikt“. Aus Opferschutzgründen bittet die Polizei aber um Verständnis, dass weder das Alter noch das Geschlecht des Opfers bekannt gegeben werden kann.

Detaillierte Personenbeschreibung

Das Opfer war in der Nacht auf Ostermontag von einer Veranstaltung in Großstübing auf dem Weg nach Hause, als es gegen 1.35 Uhr in die Fänge des Täters geriet. Der Mann soll Anfang 20 und etwa 1,75 Meter groß gewesen sein. Er sprach steirischen Dialekt, hatte dunkle, längere, zurück geglättete Haare, vermutlich eine Tätowierung am rechten Unterarm und war mit einer kurzen, braunen Lederhose und einem schwarzen Oberteil bekleidet.

Auch Täter muss verletzt sein

Die Bekleidung des Täters dürfte bei dem Überfall stark verschmutzt bzw. durchnässt worden sein. Zudem dürfte er aufgrund der heftigen Gegenwehr des Opfers Verletzungen im Gesichts- und Halsbereich sowie Hämatome am Körper erlitten haben.

Die Polizei nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 059-133-60-3333 sowie unter der Notrufnummer 133 entgegen

Polizei bittet um Hinweise – auch anonym

Aufgrund der sehr detaillierten Beschreibung erhofft sich die Polizei Hinweise aus der Bevölkerung zu dem Verdächtigen. Mögliche Zeugen können ihre Aussagen auch anonym bei der Polizei abgeben, sie werden vertraulich behandelt.

Gratwanderung auch für die Ermittler

Es ist auch für die Polizei ein hochsensibles Thema: Liegt ein schweres Sexualdelikt wie eine Vergewaltigung vor, geht die Polizei nur dann damit an die Öffentlichkeit, wenn eine Grenze überschritten worden ist. Entschieden werde hier immer in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, sagte Kohlbacher.

„Grundsätzlich muss sich unsere Öffentlichkeitsarbeit auch an Erlässe und Richtlinien des Innenministeriums halten, wenn es zur Warnung der Bevölkerung dient oder wenn sich der Ermittler, der Polizist oder die Polizistin, dadurch konkret weitere Ermittlungsansätze erhofft; dann ist im Einzelfall zu entscheiden, ob es auch eine entsprechende Presseaussendung oder Öffentlichkeitsarbeit gibt – in diesem konkreten Fall, weil es zum einen im öffentlichen Raum geschehen ist, der Täter flüchtig ist und das Landeskriminalamt eine sehr gute detaillierte Täterbeschreibung hat“, so Kohlbacher.

Zahlreiche Hinweise auch in sozialen Medien

Deshalb erhoffen sich die Ermittler in diesem konkreten Fall erfolgsversprechende Hinweise aus der Bevölkerung – auch in den sozialen Medien gehen zahlreiche ein. Dass die Polizei weder Alter noch Geschlecht des Opfers veröffentliche, habe einen bestimmten Grund, so Kohlbacher: „Weil jeder Rückschluss auf das mögliche Opfer ein No-Go ist und es nicht nur Persönlichkeitsrechte verletzen würde, sondern auch datenschutzrechtlich bedenklich ist. Und weil es – und das ist das allerwichtigste – für das Opfer eine wahnsinnige psychische Ausnahmesituation ist.“ So wenige Informationen wie möglich veröffentlichen, aber so viele wie nötig, um den Täter zu finden, sei hier die Vorgabe.