Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
APA/Erwin Scheriau
GERICHT

Urteile im Prozess nach Überfall in Grazer Wohnung

Im Grazer Straflandesgericht sind am Mittwoch zwei Steirer wegen eines Raubüberfalls verurteilt worden. Die Angeklagten sollen im August 2021 einen Mann in seiner Wohnung überfallen, ihn mit einem Wagenheber und einer Stahlrute traktiert und beraubt haben.

Der Prozess zog sich seit Dezember 2021 hin, weil immer wieder neue Gutachten und Zeugen benötigt wurden. Am Mittwoch nun gab es die Fortsetzung und die Urteile. Die Männer wurden zu sechs Jahren und zehn Monaten beziehungsweise vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Geldbörse und Uhr

Das Motiv für den Überfall soll eine Beschädigung auf dem Auto gewesen sein, das einer der Männer dem Opfer geborgt hatte. Die beiden Beschuldigten hatten im August 2021 gegen 2.00 Uhr im Mehrparteienhaus an der Wohnungstüre des späteren Opfers geläutet. Als der Mann öffnete, sollen die beiden sofort auf ihn eingeprügelt haben. Der eine Täter hatte nach Angaben des Mannes eine Eisenstange, der andere eine Stahlrute. Sie sollen so heftig auf den völlig Überraschten eingeschlagen haben, dass dieser stürzte und mit dem Kopf das Glas des Backrohrs zerschlug. Beim Weggehen nahmen die beiden noch die Geldbörse mit 600 Euro und eine Uhr mit.

Angeblich „nur eine Abreibung“

Die Angeklagten – mittlerweile 31 und 35 Jahre alt – gestanden die Tat, doch schon bei den Waffen gab es unterschiedliche Angaben. Der Jüngere will gar keine Waffe dabei gehabt haben, auch die Summe des gestohlenen Geldes sei falsch. Es habe sich außerdem „nur um eine Abreibung“ gehandelt, von schweren Verletzungen könne keine Rede sein.

Freundin des Opfers sagte als Zeugin aus

Als Zeugin wurde am letzten Tag des Prozesses die Freundin des Verletzten gehört. Sie war bei dem Überfall dabei, die beiden Angeklagten wollen sie aber gar nicht berührt haben. „Doch, der eine hat mich geschubst“, beteuerte die Frau am Mittwoch vor Gericht. An die Waffen konnte sie sich nur sehr undeutlich erinnern: Eine Eisenstange oder einen Wagenheber bestätigte sie, doch der Zweite hatte ihrer Meinung nach möglicherweise „einen Baseballschläger oder auch eine Eisenstange“.

Über die Geldsumme herrschte nach wie vor Unklarheit, nachdem einer der Verteidiger der Frau vorgerechnet hatte, dass sie unmöglich mit ihrer kleinen Pension in der Geldbörse vier 100-Euro-Scheine und einen 200-Euro-Schein gehabt haben könne.

Schöffensenat sah schweren Raub

Der Schöffensenat befand beide Männer für schuldig des schweren Raubes. Die Angeklagten wurden zu sechs Jahren und zehn Monaten sowie vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.