Grazer Terrassenhaussiedlung
Bundesdenkmalamt/Bettina Neubauer-Pregl
Bundesdenkmalamt/Bettina Neubauer-Pregl
Chronik

Denkmalschutz für Grazer Terrassenhaussiedlung

Die Terrassenhaussiedlung in Graz-St. Peter wird unter Denkmalschutz gestellt – so jedenfalls sieht es der Bescheid des Bundesdenkmalamtes vor. Rechtskräftig ist dieser aber noch nicht, denn nun haben hunderte Betroffene die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

Rund zwei Jahre dauerte das Verfahren, mehr als 600 Parteien wurden miteinbezogen – eine (Wohn-)Anlage dieser Größenordnung sei noch nie unter Denkmalschutz gestellt worden, sagte der steirische Landeskonservator Christian Brugger.

Typisch für die damalige Denkform

Was die Grazer Terrassenhaussiedlung so besonders macht, habe mitunter historische Hintergründe, „nämlich in dem Sinne, dass diese Wohnanlage ein ganz charakteristisches Beispiel ist für die in den 1970er-Jahren vorhandene Denkform – das heißt, dass bereits die zukünftigen BewohnerInnen mitreden konnten in der Gesamtgestaltung“.

Terrassenhaussiedlung Graz
ORF

Von architektonischer Bedeutung sei die typische Sichtbetonbauweise, doch nicht nur sie ist vom Denkmalschutz umfasst: „Es sind die Bereiche der gesamten Anlage, die Anlage als solche, die aus mehreren Baukörpern besteht, die Freiflächen, die Wegführungen – diese Bereiche umfassen das Denkmal, aber nicht die Wohnungsinhalte selbst“, so Brugger.

Änderungen künftig genehmigungspflichtig

Sehr wohl genehmigungspflichtig wären aber etwa Änderungen an Wohnungstüren oder Fenstern – hier arbeitet man laut Brugger an Richtlinien, um das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen, „damit die Objekteigentümerinnen und -eigentümer wissen, wenn zum Beispiel ein Fenstertausch ansteht, wie hat das auszusehen, welches Fenster kann ich nehmen“.

Ähnliches soll für Photovoltaikanlagen gelten: „Es wird möglich sein, auf die Terrassenhaussiedlung auch PV-Elemente anzubringen, wenn sie so entworfen sind, dass es eine Weiterentwicklung der Architektur ist, ohne dass die Grundaussage der Anlage verloren geht.“

Grazer Terrassenhaussiedlung
Bundesdenkmalamt/Andrea Böhm

Den meisten Parteien sei der Bescheid bereits zugestellt worden, heißt es seitens des Bundesdenkmalamtes, die Rechtsmittelfrist aber laufe noch, und so lange könne auch noch Einspruch erhoben werden. Den Status als Denkmal erhält die Grazer Terrassenhaussiedlung erst mit Rechtskraft des Bescheides.