Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
APA/Markus Leodolter
Gericht

Haft nach Home Invasion nachgesehen

Nach mehr als 15 Jahren hat ein Überfall auf einen Pensionisten in der Oststeiermark jetzt mit einem Schuldspruch geendet. Das nicht rechtskräftige Urteil in Graz für den dritten Beteiligten: zwei Jahre Haft – die ihm jedoch zur Gänze bedingt nachgesehen wurden.

Es ist der 13. Juni 2008. Zwei Täter brechen in das Wohnhaus eines Oststeirers ein, drücken ihn mit dem Gesicht auf ein Bett und fesseln ihn mit Klebeband an Händen und Füßen. Ihre Beute: 5.000 Euro Bargeld sowie Münzen, Medaillen und Auszeichnungen. Den geknebelten und leicht verletzten 83-Jährigen lassen sie im Haus zurück – er kann sich selbst befreien und Hilfe holen.

Vor der Flucht nach Wien notiert sich eine Zeugin das Kennzeichen, der Lenker wird rasch ermittelt und noch im September 2008 zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Von den zwei Haupttätern fehlt mehr als ein Jahrzehnt jede Spur.

Internationale Fahndung, zahlreiche Identitäten

International wurde nach den Tätern gefahndet – doch sie verwendeten zahlreiche Alias-Identitäten. Im Oktober 2021 ging den Behörden dann einer der Haupttäter, ein Moldawier, am moldauisch-rumänischen Grenzübergang Albita-Leuseni ins Netz; er wurde zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Im September 2022 schließlich wurde auch der dritte Verdächtige festgenommen – mehr dazu in Home-Invasion nach 14 Jahren geklärt (28.9.2022). Der mittlerweile 49-jährige Moldawier war bei der Ausreise aus Deutschland geschnappt worden. Er musste sich am Donnerstag bei der Fortsetzung des Prozesses in Graz verantworten, stritt aber einen Zusammenhang mit dem Überfall ab.

„Es sind seit damals so viele Jahre vergangen“

Deswegen wurde der damalige Fluchtfahrzeuglenker, der seine Haftstrafe längst abgesessen hat, von Richter Erik Nauta befragt. Der Zeuge meinte aber: „Es sind seit damals so viele Jahre vergangen. Ich kann nicht sagen, ob er es war“, sagte er mit Blick auf den Angeklagten. Allerdings hatte der Zeuge vor vielen Jahren bei einer Befragung den Beschuldigten offenbar auf einem Foto erkannt – zumindest geht das aus einem alten Akt hervor. „Wenn ich es damals so gesagt habe, als die Erinnerung noch frisch war, dann wird das schon richtig sein“, meinte der Zeuge nun.

Seit Jahren unbescholten

Nach einer Videokonferenz mit einer weiteren Zeugin fällte Richter Nauta das Urteil: Der Angeklagte bekam zwei Jahre Freiheitsstrafe, aber diese wurde ihm zur Gänze bedingt nachgesehen – für eine Probezeit von drei Jahren. Begründet wurde das unter anderem mit dem lange zurückliegenden Verbrechen. Der Beschuldigte habe sich seither ein ordentliches Leben aufgebaut und ist seit Jahren unbescholten. Der Mann nahm das Urteil sofort an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.