Schwarze Sulm
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Chronik

Schwarze Sulm: Beschwerden abgewiesen

Nach 21 Jahren könnte nun rund um das umstrittene Kraftwerksprojekt an der Schwarzen Sulm eine Entscheidung gefallen sein: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat am Donnerstag die Beschwerden der Umweltorganisationen zurückgewiesen.

Seit mehr als 20 Jahren wird an der Schwarzen Sulm von Projektwerber Peter Masser und Alfred Liechtenstein ein Wasserkraftwerk geplant. Gleich mehrere Behörden und Instanzen waren bisher schon damit beschäftigt – bis hinauf auf EU-Ebene. 2016 hatten der WWF und das Ökobüro einen Antrag auf Parteistellung eingereicht – der wurde zunächst abgelehnt, 2018 dann aber durch das Landesverwaltungsgericht zuerkannt.

2019 legten die Umweltschützer gegen den Wasserrechtsbescheid Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof ein – diese wurde aber 2020 abgelehnt. Die Revision beim Verwaltungsgerichtshof brachte dann zwar Erfolg für die Umweltschützer, doch nun setzte es erneut eine Niederlage: Die Richterin wies bei der Verhandlung rund um eine Änderungsgenehmigung – bis auf eine kleine Korrektur – die Beschwerden der Kraftwerksgegner ab und auch eine ordentliche Revision ist nicht mehr zulässig.

Gegnern bleibt außerordentliche Revision

Nun bleibt den Gegnern nur noch der Weg über eine sogenannte außerordentliche Revision, die sechs Wochen nach der Ausfertigung der schriftlichen Langfassung der Entscheidung zu erfolgen habe, beschrieb Max Meixner, Sprecher des Landesverwaltungsgerichts, die Sachlage. Im verhandelten Verfahren ging es um eine Änderungsbewilligung sowie eine Anpassung an die neueste Technik; die Genehmigung dafür sei mit der Entscheidung der Richterin rechtskräftig.

Hintergrund der Neuauflage des Verfahrens rund um die Änderungsgenehmigung war eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der dem WWF und der Umwelt-Allianz Ökobüro stattgegeben wurde. Das Landesverwaltungsgericht hatte die ursprünglichen Beschwerdepunkte abgewiesen – diese Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof 2021 aber aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung ans Landesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

„Sinnbild für schlampiges Verhältnis zum Umweltschutz“

Projektwerber Masser war Donnerstagnachmittag für keine Stellungnahme erreichbar. Für die steirischen Grünen sei die Entscheidung ein „Sinnbild für das schlampige Verhältnis zum Umweltschutz“, hieß es in einer Aussendung. Für
Klubobfrau Sandra Krautwaschl bleibe abzuwarten, ob das Projekt am Ende nach rationalen und wirtschaftlichen Überlegungen umgesetzt wird. „Nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist das Kraftwerk aus ökologischen Gründen nicht förderbar“, meinte sie.

Bettina Urbanek vom WWF, eine der schärfsten Gegnerinnen des Kraftwerks, teilte nach der Entscheidung des Gerichts mit: „Gerade in Zeiten des Artensterbens, der Klimakrise und der Wasserknappheit dürfen wertvolle Flüsse nicht mehr für die Interessen privater Investoren verbaut und zerstört werden. Eine intakte Natur ist unsere beste Verbündete gegen die Klima- und Biodiversitätskrise und für die Sicherung unserer Wasserressourcen.“

Der WWF forderte deshalb das Land Steiermark auf, den wirksamen Schutz der Schwarzen Sulm durchzusetzen. „Wir halten die Genehmigung des vorliegenden Projekts aus dem Jahr 2007 für rechtlich unhaltbar“, so Umweltjurist Gregor Schamschula von Ökobüro. Beide Organisationen wollen weitere rechtliche Schritte prüfen.

„Bedauerlich, aber nicht ganz überraschend“

Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus kritisierte die Entscheidung in einer Aussendung ebenfalls: „Bedauerlich, aber nicht ganz überraschend wurde das original 2007 in technisch nicht funktionsfähiger Form bewilligte Projekt faktenwidrig für funktionsfähig erklärt, um die rechtliche Grundlage für dieses Manöver zu schaffen.“

Er hält das Projekt für „energiewirtschaftlich bedeutungslos“, aber es würde „eine der wenigen verbliebenen besonders wertvollen Flussstrecken schädigen“. Juristisch sei das letzte Wort noch nicht gesprochen: „Wir kooperieren hier mit dem Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und werden rechtliche Schritte, wie einen erneuten Gang zum Höchstgericht, das bereits die erste Entscheidung aufgehoben hat, prüfen“, so Rehm.