Gericht

Prozess um mutmaßlichen Mord in Algerien vertagt

Ein mutmaßlicher Mord in Algerien ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht verhandelt worden: Der Angeklagte soll im Dezember 2019 in seiner Heimat einen Mann erstochen haben; weil er Monate später in Österreich aufgegriffen wurde, muss der Fall hier verhandelt werden. Der Prozess wurde vertagt.

Der Prozess wurde bereits vor einem Jahr begonnen, muss nun aber aufgrund eines Richterwechsels komplett neu durchgeführt werden. Also beschrieb die Staatsanwältin am Mittwoch zum zweiten Mal, wie es bei einer Rauferei mehrerer junger Männer in Constantine in Algerien zu der Bluttat gekommen sei – im Zuge der Auseinandersetzungen soll der Angeklagte einem Kontrahenten einen Stich in den Rücken und einen in die Brust versetzt haben.

Belastend für den Beschuldigten ist die Tatsache, dass er sofort nach der Auseinandersetzung mit einem Taxi nach Tunesien fuhr und ins Ausland flüchtete. Im Mai 2020 wurde er schließlich im Bezirk Leibnitz aufgegriffen – mehr dazu in International gesuchter Mann gefasst (24.5.2020).

Verteidiger: „Keine belastenden Beweise“

„Die Staatsanwaltschaft tut so, als gäbe es belastende Beweise“, zweifelte am Mittwoch der Verteidiger an den Ausführungen der Anklägerin: Die angeführten Argumente seien „großteils einfach unrichtig“. Als entlastend sah der Anwalt unter anderem die Tatsache, dass sich auf der Tatwaffe keine DNA-Spuren des Beschuldigten gefunden hatten.

„Das einzige, das gegen ihn spricht ist, dass er nach der Tat das Land verlassen hat“, so der Anwalt. Die Reise sei lange vorher geplant worden, der Vorfall dürfte „den Entschluss nur bestärkt haben“. Bei der ganzen Sache sei es außerdem um einen Streit gegangen, den der Cousin mit dem Opfer gehabt hatte, der 26-Jährige kannte den Verstorbenen gar nicht.

Dementsprechend fühlte sich der Angeklagte auch nicht schuldig: Er beschrieb detailreich das Treffen der beiden Gruppen junger Männer, die in Streit geraten waren, sich gegenseitig verfolgt hatten und schließlich mit Messern aufeinander losgegangen sein sollen. Er selbst sei so ziemlich der einzige unbewaffnete gewesen, bei seinem Cousin habe er aber ganz sicher ein Messer gesehen.

Richter: „Bei jeder Einvernahme eine andere Geschichte“

„Sie erzählen bei jeder Einvernahme eine andere Geschichte“, hielt ihm daraufhin der Richter vor. „Ich bin bereit, alles zu beantworten“, meinte der Angeklagte. „Sie tun es nur nicht“, entgegnete der Vorsitzende. Der Algerier gab an, er habe mit einem der Beteiligten gesprochen, der gesehen haben will, wie der Cousin auf das Opfer eingestochen hatte – er möchte aber nicht aussagen, weil er „Angst vor den anderen hat“.

Zeugen großteils nicht erschienen

Als Zeugen waren diesmal nur die Mutter und die Schwester des 26-Jährigen erschienen, beide konnten aber zur Tat selbst keine Angaben machen. Der Gerichtsmediziner erstellte aufgrund des Obduktionsberichts in Algerien ein Gutachten über die Verletzungen des Opfers. Das Messer, das gefunden wurde, komme als Tatwerkzeug in Frage; der Mann hatte zuerst einen Stich in den Rücken und dann in die linke Brustseite bekommen. Der vordere Stich war nach Angaben des Mediziners so heftig, dass das Brustbein bis zum Herzbeutel durchtrennt wurde.

In Algerien zum Tod verurteilt

Die Verhandlung wurde vertagt, es sollen weitere Zeugen geladen werden. In Algerien wurde der 26-Jährige mittlerweile in Abwesenheit wegen Mordes zum Tod verurteilt, daher kommt eine Auslieferung nicht in Frage.