Grazer Schwurgerichtssaal
APA/KARIN ZEHETLEITNER
APA/KARIN ZEHETLEITNER
Gericht

Folter und Mord: 33-Jähriger vor Gericht

Weil er als Mitglied einer terroristischen Organisation einen Polizisten in Bagdad gefoltert und erschossen haben soll, hat sich am Mittwoch ein 33-Jähriger in Graz vor Gericht verantwortet. Er fühlte sich nicht schuldig und beharrte darauf, dass er mit seinem Bruder verwechselt werde.

Zunächst hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, der Iraker sei Anhänger der schiitischen Badr-Organisation gewesen. Zusammen mit anderen Mitgliedern soll er 2014 einen Polizisten entführt haben. Von der Familie wurde ein Lösegeld erpresst, trotzdem wurde das Opfer grausam gefoltert und mit der eigenen Dienstwaffe erschossen. Anschließend gelangte der Angeklagte mit Hilfe eines Schleppers in die Türkei und weiter nach Ungarn, von wo er mit einem anderen Schlepper nach Österreich gebracht wurde: „Im Irak wäre seine Strafe Tod durch Erhängen, daher gibt es keine Auslieferung“, erläuterte der Ankläger die Rechtslage.

„Ich bin nicht radikal“

Seine Verteidigung gründete von Anfang an darauf, dass der Iraker schlicht bestritt, die angeklagte Person zu sein. Er habe bei seiner Erstbefragung in Österreich gelogen und den Namen seines Bruders angegeben, und zwar auf Anraten seines Schleppers. „Ich war im Irak Lkw-Fahrer, ich bin nicht radikal, ich habe mit Religion nicht viel zu tun, ich trinke sogar. Ich bin nicht richtig Moslem.“ In der Zwischenzeit gab es Zeugenaussagen, die den Angeklagten einer anderen Terrororganisation, nämlich der noch brutaleren Asa’ib Ahl al-Haqq zuordneten. Der Staatsanwalt modifizierte die Anklage dahingehend.

Zeugen aus irakischem Gefängnis sollen gehört werden

Nachdem sich der Angeklagte vom Ergebnis der biometrischen Gesichtserkennung nicht beeindrucken ließ, ordnete der Richter an, die Fingerabdrücke aus dem Irak zu beschaffen und mit denen des 33-Jährigen zu vergleichen. Er war dort polizeilich erfasst worden – und die Fingerabdrücke stimmten mit seinen überein. „Das ist nicht beglaubigt“, meinte der Beschuldigte zu den Beweisen.

Der Angeklagte beantrage, seine Familie als Zeugen zuzulassen, die bestätigen könnten, dass er eigentlich der Bruder sei. Der Richter wies ihn auf die Gefahr einer Falschaussage der Angehörigen hin: „Sie riskieren, dass Ihre Familie mit Ihnen da hinten im Kreis spazieren geht.“ Trotzdem blieb der Beschuldigte bei seinem Antrag, auch Zeugen aus einem irakischen Gefängnis sollen per Video gehört werden. Die Verhandlung wurde erneut vertagt.