Gericht

Mordversuch: 13 Jahre Haft für Schülerinnen

Wegen zweifachen Mordversuchs, schwerer Nötigung und Sachbeschädigung sind am Freitag zwei Schülerinnen in Graz zu jeweils 13 Jahren Haft verurteilt worden – eine wurde außerdem der absichtlich schweren Körperverletzung für schuldig befunden.

Die beiden 19-Jährigen werden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da sie als eingeschränkt zurechnungsfähig eingestuft wurden. In der Tatnacht im Februar hatten sie Drogen und Alkohol konsumiert, bevor ein Bekannter sie aus seiner Wohnung warf. Als sie gingen, zündeten sie noch Klopapier an und setzten das WC in Brand.

Aus der Küche stahlen sie Messer, mit denen sie wenig später drei Männer attackierten – mehr dazu in Mordversuch: Schülerinnen teilweise geständig (8.3.2023). Die Geschworenen befanden die Angeklagten schuldig des zweifachen Mordversuchs, eine der Beschuldigten auch der absichtlichen schweren Körperverletzung. Sie wurden beide zu 13 Jahren Haft verurteilt; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Stiche in Brust und Rücken

Das erste Opfer kam mit einer Schnittwunde an der Hand davon, das zweite erlitt 13 Stiche in Brust und Rücken, die allerdings eher oberflächlich waren – der Mann konnte nach wenigen Stunden aus dem Spital nach Hause gehen. Einem weiteren Mann soll eine der Beschuldigten Verletzungen im Kopfbereich zugefügt haben.

Die Erstangeklagte gab an, nur das zweite Opfer festgehalten zu haben – zugestochen habe die Zweitangeklagte; doch ein Zeuge sagte aus, dass beide Mädchen zugestochen hätten. Im Mittelpunkt stand die Frage der Zurechnungsfähigkeit aufgrund von Drogen und Alkohol. „Zurechnungsfähig, aber doch eingeschränkt“ lautete die Expertise des Gerichtspsychiaters – mehr dazu in Mordversuch: Urteil für Schülerinnen im Mai (13.3.2022)

„Wir haben Menschen umgebracht“

Am Freitag wurden unter anderem Chatprotokolle vorgelesen: „Wir haben Menschen umgebracht“, hatte die Zweitangeklagte einem Freund geschrieben. Und weiter: „Wir müssen weg von Graz.“ Vor Gericht gab sie sich reuig: „Ich möchte mich entschuldigen, ich wollte mit Sicherheit niemanden umbringen. Ich bitte um eine zweite Chance, ich möchte die Matura machen.“ Auch ihre mitangeklagte Freundin entschuldigte sich: „Mir tut das alles sehr leid, es hat mir weh getan, als ich die Verletzungen gesehen habe.“

Die Verteidigerin der Erstangeklagten stellte den Antrag, ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten einzuholen, da ihrer Meinung nach die Sache mit dem Alkohol- und Drogenkonsum und seine Auswirkungen auf die Tat nicht vollständig geklärt seien – doch der Richtersenat lehnte den Antrag auf einen weiteren Sachverständigen ab.