Justitia-Statue am OGH in Wien
APA/Roland Schlager
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Chronik

Ex-Rekrut erhält nach Schussverletzung Geld vom Staat

Einem ehemaligen Grundwehrdiener, den 2019 in Bad Radkersburg ein Projektil aus einer Waffe eines anderen Soldaten im Genitalbereich getroffen hatte, sind nun vom OGH knapp 16.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen worden.

Der damals 20-jährige Oberösterreicher war in der eigentlich aufgelassenen Mickl-Kaserne in Bad Radkersburg im Bezirk Südoststeiermark im Einsatz. Am 19. August richtete ein Korporal der Miliz seine vermeintlich entladene Glock gegen den Rekruten und drückte ab – mehr dazu in Schussunfall in südoststeirischer Kaserne (19.8.2019) und in Schussunfall: Auf Entladung vergessen (20.8.2019). Der Schütze stand wenige Monate später wegen grob fahrlässiger Körperverletzung bereits vor dem Straflandesgericht – mehr dazu in Milizsoldat nach Schuss verurteilt (25.11.2019).

Der verletzte Oberösterreicher ging aber auch noch den Weg zum Zivillandesgericht und klagte seinen damaligen Arbeitgeber, die Republik Österreich, und forderte das Geld sowie die Abgeltung für mögliche bleibende Schäden.

Knackpunkt Haftungsprivileg

Der Staat berief sich auf das sogenannte Haftungsprivileg im Sozialversicherungsgesetz, wonach der Arbeitgeber nur für vorsätzliche Schäden haftet – die Schussverletzung war allerdings ein Versehen des Milizsoldaten gewesen. Das sahen auch alle Instanzen so, denn der Fall ging bis an den Obersten Gerichtshof, der nun laut dem Anwalt des Oberösterreichers diesem aber 16.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zusprach.

Urteil könnte weitreichende Folgen haben

Das Bundesheer könne sich laut der Entscheidung nicht auf das Haftungsprivileg stützen: Grundwehrdiener seien keine normalen Dienstnehmer, schließlich leisteten sie ihren Dienst beim Heer nicht freiwillig. Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil könnte für die Republik noch weitere Folgen haben, denn Rekruten können damit nun leichter Schadenersatz geltend machen.