Umfangreiche Akten beim Prozess rund um den Bierdiebstahl in der Grazer Puntigamer-Brauerei
APA/ERWIN SCHERIAU
APA/ERWIN SCHERIAU
Gericht

CoV-Ersatz für Heime: Keine Entscheidung

In der Pandemie haben nicht alle Pflegeeinrichtungen gleichermaßen die Kosten für die Schutzausrüstung ersetzt bekommen. Initiiert von steirischen Betreibern von Pflegeeinrichtungen, hat deshalb ein Prozess am Landesgericht in Graz gegen das Land Steiermark stattgefunden.

Während der Covid-Krise wurden nur die Kosten für Masken und weitere Schutzausrüstung von öffentlichen und gemeinnützigen Pflegeeinrichtungen von öffentlicher Seite übernommen.

Die rund 50 Kläger forderten aufgrund dessen im Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz rund 1,7 Millionen Euro vom Land Steiermark – die Entscheidung, ob es ein Urteil oder ein Verfahren gibt, blieb am Mittwoch aber aus.

Fragen kamen auf

Fraglich ist, ob das Land den privaten Einrichtungen überhaupt Zuschüsse zu Masken, Handschuhen oder Schutzmänteln hätte zukommen lassen dürfen. „Wir sind nur Treuhänder, die Mittel kommen vom Bund. Das Land ist nur die abwickelnde Stelle“, so Christopher Brandl von der Zivilrechtsstelle des Landes.

Der Anwalt der Kläger, Martin Piaty, ist anderer Meinung und verwies diesbezüglich auf das Zweckzuschussgesetz: „Damit stellt der Bund Mittel zur Verfügung, damit das Land Förderungen vergeben kann, um besonderen Ereignissen Rechnung zu tragen.“ Die Frage der Gemeinnützigkeit der Heime ist laut Piaty kein ausreichendes Merkmal, um bei der Kostenerstattung zu differenzieren.

„Land nur Umsetzer“

Der Anwalt des Landes, Thomas Neger, meinte, dass die Länder nur in der Rolle der Umsetzer seien: „Das Land kann sich über klare Vorgaben nicht hinwegsetzen.“ Für private, profitorientierte Einrichtungen sei in diesem Fall kein Zweckzuschuss zu vergeben.

Da die Ausgaben, die im Zuge der Pandemie angefallen sind, nicht im beschlossenen Budget enthalten gewesen sind, hätte es laut der Beklagten einen Beschluss gebraucht, den es in dieser Form aber offenbar nicht gegeben hat.