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FPÖ-Finanzcausa: KFG verliert Opferstatus

Im Finanzskandal rund um die Grazer FPÖ gibt es neue Entwicklungen. Der Korruptionsfreie Gemeinderatsklub (KFG) bekommt laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt keinen Opferstatus zuerkannt, so ein Bericht der Kronen Zeitung.

Der KFG, der sich im Zuge der Causa aus den ehemaligen Gemeinderatsmitgliedern der Grazer Freiheitlichen gebildet hat, wird somit nicht als Privatbeteiligter im Ermittlungsakt der Behörden geführt und gilt auch nicht als Rechtsnachfolger des Grazer FPÖ-Gemeinderatsklubs, bestätigte FPÖ-Landesparteisekretär Stefan Hermann.

Erst vor wenigen Wochen hatte Alexis Pascuttini, Chef des KFG, in einer Pressekonferenz erwähnt, dass man den Opferstatus verlieren könnte. Die Staatsanwaltschaft hat die Angelegenheit nun offenbar fertig geprüft und entschieden, dass der KFG nicht als Rechtsnachfolger des Grazer Freiheitlichen Klubs anzusehen sei, geht aus einer Mitteilung der Behörde vom Freitag hervor.

KFG wurde bisher nicht informiert

Vom KFG heißt es am Sonntag, es sei nach Rückfrage bei dessen Anwalt „bis dato kein entsprechendes Stück der Sraatsawaltschaft Klagenfurt eingetroffen. Es bleibt zu hoffen, dass der im Verfahren als Beschuldigte geführte Kunasek nicht vorab über diese Entscheidung der Staatsawaltschaft informiert wurde, während den Betroffenen keine Information zugestellt wurde“, so Pascuttini.

Erst am vergangenen Donnerstag habe der Gemeinderatsklub eine umfangreiche, mehr als zehnseitige Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht. Eine derartige Entscheidung binnen eines Halbtages sei schlicht nicht nachvollziehbar, heißt es vom KFG, der gleichzeitig ein entsprechendes Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ankündigt, sollte der aus seiner Sicht „rechtswidrige Ausschluss tatsächlich erfolgt sein“.

FPÖ sieht Etappensieg

Für Hermann und die FPÖ Steiermark ist das ein Etappensieg: „Dies ist ein großer Schritt, um zu gewährleisten, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren geführt werden kann. Wir haben vollstes Vertrauen in die Behörden und begrüßen, dass nun ohne politisch motivierte Querschüsse vonseiten des ‚Hobbystaatsanwalts‘ Pascuttini an der lückenlosen Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe gearbeitet werden kann.“

In einer Aussendung des KFG dazu heißt es, man trete den Anschuldigungen des Landesparteisekretärs der FPÖ Steiermark, entgegen und werde rechtliche Schritte gegen dessen Aussagen prüfen.

Keine Akteneinsicht und kein Schadenersatz für KFG

Der KFG verliert damit nicht nur die Akteneinsicht bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern wohl auch einen Anspruch auf Schadenersatz. „Wie aus dem Finanzabschluss des KFG ersichtlich, wurden 83.502 Euro an ‚Verfahrenskosten‘ im Jahr 2022 ausgegeben, finanziert aus Rücklagen“, zeigt die FPÖ Steiermark auf.

Es müsse nun geklärt werden, „ob diese Ausgaben im Sinne der politischen Tätigkeit eines Gemeinderatsklubs sind und somit überhaupt aus der Klubförderung bestritten werden können bzw. dürfen. Auch wem die ‚Rücklagen‘ überhaupt zustehen, da die KFG ja nicht Rechtsnachfolger des FPÖ-Klubs ist. Es wurde Steuergeld verbrannt, um sich medial zu inszenieren“, so die Freiheitlichen.