Rohbau mit Schalungswänden – Immobilie, Baustelle, Wohnungen
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Politik

Kritik an neuen Regeln zur Bebauungsdichte

Am Donnerstag wird von der Landesregierung eine Novelle zur steirischen Bebauungsdichte-Verordnung beschlossen. Die Bau- und Immobilienbranche befürchtet, dass Bauen und Wohnen dadurch teurer werden könnten.

Die Novelle soll nicht nur klarere Richtlinien schaffen, sondern auch eine dichtere Bebauung erlauben. Künftig darf zum Beispiel auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück ein mehrgeschossiges Objekt mit einer Wohnfläche von 1.500 Quadratmetern errichtet werden.

Treppen und Aufzüge nun Wohnfläche

Dazu gibt es neue Regelungen im Detail: So müssen zur Wohnfläche künftig auch Stiegen, Laubengänge und Aufzüge hinzugerechnet und in die Baudichte einbezogen werden. Man verliere damit wichtigen Wohnraum, und das falle dann auch finanziell ins Gewicht, so der Obmann der steirischen Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Gerald Gollenz.

Am Beispiel eines Wohnbauprojektes in der Grazer Grabenstraße rechnete Gollenz vor: „Wenn dieser Laubengang jetzt zur Dichte gezählt wird, reden wir von rund 200 Quadratmetern, die da verloren gehen. Das sind rund acht Wohnungen, das heißt, die Allgemeinkosten wie Grundstück etc. werden dann auf eine geringere Anzahl von Wohnungen umgelegt, und dadurch verteuert sich der Quadratmeter je Wohnung um 250 bis 300 Euro.“

Novelle tritt in nächsten Tagen in Kraft

Alexander Pongratz, Wirtschaftskammer-Spartenobmann-Stellvertreter Gewerbe und Handwerk, erklärte die Problematik mit einem anderen Rechenbeispiel: „Sie kaufen in Wahrheit mehr Grundstücksfläche ein, um die gleiche Wohnnutzfläche errichten zu können. Und das führt zu einer Verteuerung in etwa von zehn bis 15 Prozent gemäß dieser neuen Dichteverordnung.“

Aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) heißt es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme: „Wir haben uns im Stellungnahmeverfahren mit den Kritikpunkten auseinandergesetzt und in der Regierung einen sinnvollen Kompromiss gefunden.“ Die neue Verordnung tritt mit der Kundmachung in den nächsten Tagen bereits in Kraft.