Mario Kunasek
APA/PETER KOLB
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POLITIK

Staatsanwaltschaft will nächste Auslieferung von FPÖ-Kunasek

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt begehrt vom Landtag abermals eine Auslieferung von FPÖ-Chef Mario Kunasek. Diesmal geht es nicht um die Finanzcausa der FPÖ Graz, sondern um den privaten Hausbau Kunaseks, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Der steirische FPÖ-Chef Mario Kunasek, beschäftigt weiterhin die Staatsanwaltschaft – diesmal nicht in der Angelegenheit um die millionenschwere Finanzaffäre der Grazer FPÖ, sondern um die mutmaßliche Finanzierung seines Eigenheims über die Partei. Staatsanwaltschaftssprecher Markus Kitz bestätige Freitagnachmittag einen Online-Bericht des „Standard“.

Nach anonymer Anzeige „Anfangsverdacht verdichtet“

Die schriftliche Bitte um Auslieferung sei Anfang Juni an den Steiermärkischen Landtag geschickt worden, so Kitz. Der Hintergrund für den Wunsch nach Aufhebung seiner Immunität sei eine anonyme Anzeige, die im Mai eingelangt sei und die sich auf den Hausbau Kunaseks beziehe.

Laut Kitz sei die Anzeige sehr detailliert gewesen und es habe sich ein „Anfangsverdacht verdichtet“. Ermitteln könne man aber erst, wenn auch in diesem Fall Kunaseks Immunität vom Landtag aufgehoben wird. Bei einer ersten Auslieferung im April ging es „nur“ um falsche Zeugenaussage, Beweismittelunterschlagung und falsche Beweismittel. Erst nach der anonymen Anzeige soll nun auch Kunaseks Hausbau unter die Lupe genommen werden. Das ergänzende Auslieferungsansuchen sei bereits am Postweg, sagte Kitz.

Kunaseks Anwalt ortet „Dirty Campaigning“

Kunaseks Anwalt Johann Pauer teilte indessen mit, dass ihm bisher kein neuerliches Auslieferungsbegehren bekannt sei und ihm auch ein solches bis dato nicht zugestellt worden sei: „Zum wiederholten Male verfügen Medien hier über Aktenbestanteile, die meinem Mandanten als Betroffenen noch nicht bekannt sind. Das ist für einen Rechtsstaat schlichtweg inakzeptabel“, kritisierte er.

„Es wird immer öfter versucht, dem politischen Gegner durch das Erheben falscher anonymer Anzeigen – und damit verbundener Medienberichterstattung – zu schaden. Durch die unreflektierte Übernahme der falschen Vorwürfe hat diese Form des Dirty Campaignings leider immer mehr Erfolg. Die Vorwürfe sind an Absurdität nicht zu überbieten und können schon allein vom zeitlichen Ablauf her nicht stimmen. Sie werden daher leicht zu widerlegen sein. Dennoch bleibt bei vorverurteilenden Medienberichten auch dann ein Schaden, wenn es rasch zu einer Verfahrenseinstellung kommt“, ließ der Anwalt wissen.

Wirbel um Opferstatus des KFG

Zuletzt hatte es bereits Wirbel um den Opferstatus des Korruptionsfreien Gemeinderatsklubs (KFG) in Graz gegeben. Kitz stellte am Freitag klar, dass der KFG nie Opferstatus gehabt habe. Akteneinsicht hatten sie nur, weil der Anwalt des FPÖ-Gemeinderatsklubs nach der Gründung des KFG zu eben diesem mit gewechselt sei. Er hatte die Akteneinsicht. „Uns ist es nicht aufgefallen und er hat es auch nicht aktiv kommuniziert“, erklärte Kitz. Daher sei es länger nicht entdeckt worden. „Fehler passieren“, gestand der Behördensprecher ein.